Blauzungenkrankheit (BTV 8): Sperrzone im gesamten Landkreis
Das Blauzungenvirus vom Typ 8 hat den Landkreis Kassel erreicht. Nach Ausbrüchen im Herbst 2025 im Saarland und in der Eifel sowie im Februar dieses Jahres im südhessischen Kreis Bergstraße ist das Virus nun auch in einer Rinderhaltung im Landkreis Fulda nachgewiesen worden. Die aufgrund der vorhergehenden Ausbrüche eingerichtete Sperrzone mit Handelsrestriktionen in Hessen muss angepasst werden und betrifft jetzt auch den gesamten Landkreis Kassel. Damit ist ganz Hessen BTV 8-Sperrzone.
Nach Vorgaben der EU müssen um betroffene Tierhaltungen herum Sperrzonen mit einem Radius von 150 Kilometern ausgewiesen werden. Für Verbringungen von Tieren empfänglicher Arten aus der BTV 8-Sperrzone heraus gelten strenge EU-Vorgaben. Innerhalb der Sperrzone gibt es keine Handelsbeschränkungen. Die Verbringungsregelungen sowie die für eine Verbringung notwendigen Tierhaltererklärungen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises. (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Regelungen gelten aktuell ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf BTV-3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.
Das Blauzungenvirus wird durch kleine blutsaugende Stechmücken (Gnitzen) übertragen und befällt Wiederkäuer. Rinder, Schafe und Ziegen können sich anstecken, aber auch Kameliden (Lamas und Alpakas). Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Tiere, die sich mit dem Virus infizieren, leiden schwer. Hohes Fieber, Apathie und Fressunlust aufgrund Schwellung und Entzündungen an der Zunge sowie Lahmheiten bis hin zu Missbildungen oder Aborten beim Nachwuchs sind Symptome, die umgehend von einem Tierarzt abgeklärt und behandelt werden sollten. Das Virusgeschehen kann auch zu Todesfällen führen, die in Herden ohne Impfung nicht selten vermehrt auftreten und zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen können.
Eine Impfung gegen das Virus und auch gegen die BTV-Serotypen 3 und 4 ist möglich, kann die klinischen Symptome deutlich abschwächen und Todesfälle verhindern. Daher rät der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz allen Tierhaltern dringend, empfängliche Arten impfen zu lassen. Für Rückfragen steht der Fachbereich unter der Telefonnummer 0561 1003-3306 oder per Mail: veterinaeramtlandkreiskasselde zur Verfügung.
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Fakten
- Der Landkreis Kassel ist eine Sperrzone für die Blauzungenvirusart BTV 8.
- Die EU-Vorgaben für Sperrzonen mit einem Radius von 150 Kilometern müssen umgesetzt werden.
- Es gibt keine Handelsbeschränkungen innerhalb der Sperrzone.
- Für Verbringungen von Tieren aus der BTV 8-Sperrzone heraus gelten strenge EU-Vorgaben.
- Die Verbringungsregelungen und die für eine Verbringung notwendigen Tierhaltererklärungen finden sich auf der Internetseite des Landkreises.
- Das Blauzungenvirus wird durch kleine blutsaugende Stechmücken (Gnitzen) übertragen und befällt Wiederkäuer.
- Rinder, Schafe und Ziegen können sich anstecken, aber auch Kameliden (Lamas und Alpakas).
- Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
- Tiere, die sich mit dem Virus infizieren, leiden schwer. Hohes Fieber, Apathie und Fressunlust aufgrund Schwellung und Entzündungen an der Zunge sowie Lahmheiten bis hin zu Missbildungen oder Aborten beim Nachwuchs sind Symptome.
- Das Virusgeschehen kann auch zu Todesfällen führen, die in Herden ohne Impfung nicht selten vermehrt auftreten und zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen können.
- Eine Impfung gegen das Virus und auch gegen die BTV-Serotypen 3 und 4 ist möglich, kann die klinischen Symptome deutlich abschwächen und Todesfälle verhindern.
- Der Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz rät allen Tierhaltern dringend, empfängliche Arten impfen zu lassen.
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