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Datenschutzeinstellungen Impfpflicht: Einschleppungsgefahr der Newcastle-Krankheit

Wie kann ich Hühner und Puten gegen eine Erkrankung schützen?
„Für Hühner und Puten besteht in ganz Deutschland ausnahmslos eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit, die unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere und der Nutzungsart gilt: Das heißt auch alle Hobbyhalter sind aufgerufen, die regelmäßigen Pflichtimpfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- oder Putenbeständen zu überprüfen und diese entsprechend den vorgegebenen Impfintervallen aufzufrischen.“, sagt Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung bei der Stadt Kassel.  Lediglich Tränkwasserimpfstoffe dürfen vom Tierhalter selbst verabreicht werden, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden – näheres dazu ist auf der Homepage der Stadt Kassel zu finden (www.kassel.de – Suchtext: Tierseuchen). „In der aktuellen Seuchenlage sind Impflücken tunlichst zu vermeiden“, warnt die Leiterin des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit, Dr. Regina Emrich.
Woran erkenne ich die Newcastle-Krankheit?
Das Krankheitsbild sieht dem der Geflügelpest sehr ähnlich. Bei Hühnern und Puten kann die Sterblichkeitsrate sehr hoch sein, insbesondere bei jungen ungeimpften Tieren. Aber auch andere Geflügel- und Vogelarten können von der Tierseuche betroffen sein. Verdächtige Symptome sind plötzliche Todesfälle, drastischer Abfall der Legeleistung, Abgeschlagenheit, Augenentzündung, Atemnot, Durchfall, Lähmungen und zentralnervöse Störungen wie Kopfschiefhaltung.  Infizierte ungeimpfte Tiere scheiden das Virus in hohen Mengen über den Kot und über Körpersekrete wie z. B. Augen- oder Schnabelausfluss aus. Über Tierkäufe kann die Krankheit daher eingeschleppt werden – insbesondere aber auch über Personenkontakte und entsprechende Viruseinträge beispielsweise über Schuhe und Kleidung. Auch Transportkisten und andere Gegenstände, die mit dem Virus behaftet sind, stellen eine Eintragsgefahr dar. Das Virus der Newcastle-Krankheit ist gegenüber Umwelteinflüssen deutlich stabiler als das der Geflügelpest.
Welche Maßnahmen empfiehlt der Amtstierarzt?
Neben der Einhaltung der Impfpflicht ist die Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen deshalb mit von entscheidender Bedeutung, um einen Ausbruch dieser Tierseuche zu vermeiden, gibt Amtstierarzt Dr. Purkl zu bedenken und rät, insbesondere folgende Maßnahmen zu beachten:
Muss ich erkrankte Tiere melden?
„Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeige- und bekämpfungspflichtige Tierseuche – bereits der Verdacht muss dem Veterinäramt gemeldet werden, damit Abklärungsuntersuchungen eingeleitet werden können“, erklärt Ordnungsdezernent Heiko Lehmkuhl. Das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit (Veterinäramt) der Stadt Kassel ist per E-Mail (veterinaerkasselde)  sowie telefonisch erreichbar (0561/ 787 33 36).
Um im Verdachts- oder Ausbruchsfall schnell und verlässlich ‚Kontaktbetriebe‘ ermitteln zu können, ist es wichtig, dass die gesetzlich vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit der Tiere gewährleistet ist – es muss ein sogenanntes „Bestandsregister“‘ mit Angaben über die Herkunft und die Abgabe von Tieren geführt werden.
Ist das Newcastle-Virus für Menschen gefährlich?
Für den Menschen stellt das Virus der Newcastle-Krankheit in der Regel keine wesentliche Gefahr dar – in seltenen Fällen kann es insbesondere bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel zu einer Ansteckung kommen, meist tritt dann eine lokale Bindehautentzündung auf.
Wo bekomme ich weitere Informationen?
Weitere Informationen sowie Hinweis- und Merkblätter zur Newcastle-Krankheit, der Pflichtimpfung und zu sonstigen einzuhaltenden Bestimmungen sind auf der Homepage der Stadt Kassel zu finden ( www.kassel.de (Öffnet in einem neuen Tab) – Suchtext: Tierseuchen).

Fakten

  • In ganz Deutschland besteht eine Impfpflicht gegen die Newcastle-Krankheit für Hühner und Puten.
  • Die Impfpflicht gilt unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere und der Nutzungsart.
  • Hobbyhalter müssen regelmäßige Pflichtimpfungen gegen die Newcastle-Krankheit in ihren Hühner- oder Putenbeständen überprüfen und auffrischen.
  • Tränkwasserimpfstoffe dürfen vom Tierhalter selbst verabreicht werden, sofern bestimmte Rahmenbedingungen eingehalten werden.
  • Die Sterblichkeitsrate bei Hühnern und Puten kann sehr hoch sein, insbesondere bei jungen ungeimpften Tieren.
  • Verdächtige Symptome sind plötzliche Todesfälle, drastischer Abfall der Legeleistung, Abgeschlagenheit, Augenentzündung, Atemnot, Durchfall, Lähmungen und zentrale Nervenstörungen.
  • Infizierte ungeimpfte Tiere scheiden das Virus in hohen Mengen über den Kot und über Körpersekrete aus.
  • Die Krankheit kann durch Tierkäufe, Personenkontakte und entsprechende Viruseinträge eingeschleppt werden.
  • Das Virus der Newcastle-Krankheit ist gegenüber Umwelteinflüssen deutlich stabiler als das der Geflügelpest.
  • Die Einhaltung der Impfpflicht und die Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen sind mit entscheidender Bedeutung für die Vermeidung eines Ausbruchs dieser Tierseuche verbunden.
  • Muss ich erkrankte Tiere melden? Der Verdacht muss dem Veterinäramt gemeldet werden, damit Abklärungsuntersuchungen eingeleitet werden können.
  • Das Amt Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit der Stadt Kassel ist per E-Mail und telefonisch erreichbar.
  • Um im Verdachts- oder Ausbruchsfall schnell und verlässlich 'Kontaktbetriebe' ermitteln zu können, muss ein sogenanntes 'Bestandsregister' mit Angaben über die Herkunft und die Abgabe von Tieren geführt werden.
  • Das Newcastle-Virus für Menschen stellt in der Regel keine wesentliche Gefahr dar – in seltenen Fällen kann es insbesondere bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel zu einer Ansteckung kommen.
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