Plötzlich pflegebedürftig? Kostenfreier Vortrag zu Pflegegraden und Leistungen
Plötzlich pflegebedürftig? Kostenfreier Vortrag zu Pflegegraden und Leistungen
Wenn eine angehörige Person plötzlich Hilfe im Alltag benötigt, stehen Familien oft vor einem Berg an bürokratischen Fragen. Was bedeutet „Pflegebedürftigkeit“ eigentlich genau? Wie beantragt man einen Pflegegrad? Und welche finanzielle Unterstützung leistet die Pflegekasse? Um Licht in den Dschungel der Paragrafen zu bringen, lädt die Seniorenberatung – Fachstelle für pflegende Angehörige des Landkreises Augsburg am Mittwoch, 17. Juni 2026, um 17 Uhr zu einem kostenfreien Informationsvortrag in die Räumlichkeiten der Seniorenberatung, Bismarckstraße 62, 86391 Stadtbergen ein.
Thorsten Menge von der AOK Bayern erläutert als Referent aus Sicht der Pflegekassen kompakt und verständlich die Grundlagen der Pflegeversicherung (SGB XI). Schwerpunkte werden sein:
Anmeldung erforderlichDie Teilnahme ist kostenlos. Aufgrund der begrenzten Teilnehmendenzahl ist jedoch eine vorherige Anmeldung bis Montag, 15. Juni 2026, per E-Mail an seniorenberatung@remove-this.LRA-a.bayern.de oder telefonisch unter 0821 3102-2705, -2707, -2718, -2709 oder -2421 erforderlich.
Definition: Wer gilt nach dem Gesetz als pflegebedürftig?
Das Begutachtungssystem: Wie werden die fünf Pflegegrade ermittelt?
Leistungsansprüche: Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträgen?
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Teilnahme ist kostenlos.
- Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 17. Juni 2026, um 17 Uhr in der Räumlichkeiten der Seniorenberatung, Bismarckstraße 62, 86391 Stadtbergen statt.
- Die Anmeldung ist bis Montag, 15. Juni 2026, per E-Mail an seniorenberatung@remove-this.LRA-a.bayern.de oder telefonisch unter 0821 3102-2705, -2707, -2718, -2709 oder -2421 erforderlich.
- Wer gilt nach dem Gesetz als pflegebedürftig?
- Das Begutachtungssystem: Wie werden die fünf Pflegegrade ermittelt?
- Leistungsansprüche: Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld, Pflegesachleistungen und Entlastungsbeträgen?
Es ist jedoch zu beachten, dass KI-generierte Inhalte trotz aller Bemühungen um Aktualität und Richtigkeit gelegentlich Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten enthalten können. Wenn Sie Fragen zur Richtigkeit der Informationen haben oder zusätzliche Klarstellungen wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Redaktionsteam. Wir schätzen Ihr Verständnis und bemühen uns stets, Ihnen zuverlässige und wertvolle Informationen zu bieten.