Änderung des Wirtschaftsplans des ASR
Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Änderung des Wirtschaftsplanes 2026 des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes der Stadt Chemnitz (ASR) beschlossen.
Der Grundsatzbeschluss (B116/2025) zum Bau und zur Betreibung einer Biovergärungsanlage in Chemnitz macht die Änderung des Wirtschaftsplans des ASR nötig. Er wird nunmehr um die Position Biogutvergärung erweitert.
Die neue Sparte realisiert die energetische Verwertung der Bioabfälle und erübrigt damit künftig die Fremdleistungskosten zur Bioabfallverwertung. Für die Errichtung der Biogutvergärungsanlage unter ökologischer Nachnutzung der RABA des AWVC werden beginnend mit dem Jahr 2026 Investitionen erforderlich, die nunmehr in die Wirtschaftsplanung aufgenommen wurden.
So sind für 2026 anteilige Planungskosten in Höhe von 750.000 Euro vorgesehen. Für die Jahre 2027/2028 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 20 Mio. Euro geplant.
Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Position Biogutvergärung wurde außerdem eine Aktualisierung des Liquiditätsplans, des Investitionsplans und des Erfolgsplanes der Sparte Entsorgung des ASR erforderlich.
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Fakten
- Der Stadtrat hat in seiner heutigen Sitzung eine Änderung des Wirtschaftsplanes 2026 des Abfallentsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebes der Stadt Chemnitz (ASR) beschlossen.
- Der Grundsatzbeschluss (B116/2025) zum Bau und zur Betreibung einer Biovergärungsanlage in Chemnitz macht die Änderung des Wirtschaftsplans des ASR nötig.
- Die neue Sparte realisiert die energetische Verwertung der Bioabfälle und erübrigt damit künftig die Fremdleistungskosten zur Bioabfallverwertung.
- Für die Errichtung der Biogutvergärungsanlage unter ökologischer Nachnutzung der RABA des AWVC werden beginnend mit dem Jahr 2026 Investitionen erforderlich, die nunmehr in die Wirtschaftsplanung aufgenommen wurden.
- So sind für 2026 anteilige Planungskosten in Höhe von 750.000 Euro vorgesehen.
- Für die Jahre 2027/2028 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 20 Mio. Euro geplant.
- Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Position Biogutvergärung wurde außerdem eine Aktualisierung des Liquiditätsplans, des Investitionsplans und des Erfolgsplanes der Sparte Entsorgung des ASR erforderlich.
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