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Sozialreferat: Zukunftssicherungsprozess: Konkrete Auswirkungen noch nicht zu beziffern

(27.5.2026) Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (ARGE), dem Kreisjugendring München-Stadt und dem Münchner Trichter arbeitet das Sozialreferat seit vergangenem Sommer in der Arbeitsgruppe Zukunftssicherung. Ziel dieses Prozesses ist es, künftig unter Berücksichtigung von Konsolidierungsbeiträgen und Mehrbedarfen mit den Mitteln auszukommen, die der Stadtrat im Zuschussbereich zur Verfügung gestellt hat, und dabei die Vielfalt der sozialen Landschaft zu erhalten.
In diesem Prozess waren alle Träger aufgerufen, sich als Arbeitsgrundlage mit konkreten Vorschlägen einzubringen. Nicht nur der Kreisjugendring, sondern auch viele andere Beteiligte sind dieser Bitte nachgekommen. Die eingereichten Vorschläge können am Ende nicht in allen Fällen berücksichtigt werden, weil sie anhand gemeinsam entwickelter Kriterien erst noch abgewogen werden müssen. Zum jetzigen Stand lassen sich konkrete Auswirkungen noch nicht beziffern. Wer die aktuell kursierenden Vorschläge bereits als Ergebnis liest, greift dem Prozess vor. Der Stadtrat entscheidet voraussichtlich Ende 2026. Die finanzielle Wirksamkeit tritt erst zum Januar 2028 ein, anders als im Artikel dargestellt.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Beim Zukunftssicherungsprozess wirken freie und öffentliche Seite eng zusammen. Alle sind Teile eines Systems, das wir umbauen müssen, um es zu erhalten. Die Alternative zu diesem strukturierten Vorgehen wären pauschale Kürzungen nach dem Rasenmäherprinzip, die Löcher ins soziale Netz reißen und sich später kaum reparieren ließen. Allen Beteiligten am Zukunftssicherungsprozess möchte ich an dieser Stelle nochmals für die engagierte und konstruktive Zusammenarbeit danken.“
Der Zukunftssicherungsprozess gliedert sich in zwei Hauptstränge:
Mit Blick auf überregionale Angebote haben die Partner Kriterien für eine stadtweite Versorgung definiert. Dabei geht es darum, welche Anforderungen Angebote erfüllen müssen, wen sie erreichen und wie sie wirken. Mit diesen Kriterien werden alle überregionalen Projekte abgeglichen und in einem Abwägungsverfahren mit weiteren fachlichen Aspekten bewertet.
Mit Blick auf regionale Angebote haben sich die Beteiligten auf Abwägungskriterien im Rahmen einer Blaupause verständigt, die eine sozialräumliche Betrachtung der Versorgung ermöglicht. Mit dieser Methodik und unter Berücksichtigung fachlicher Gesichtspunkte wird das Sozialreferat alle Stadtbezirke überprüfen und im Anschluss eine Gesamtschau erarbeiten.
Träger können in beiden Strängen des Prozesses Rückmeldungen zu möglichen Synergien einspeisen. Das Sozialreferat bewertet anschließend und gewichtet transparent und nachvollziehbar. Alle Mitglieder der AG Zukunftssicherung diskutieren die Ergebnisse im Rahmen einer abschließenden Prozesswürdigung, bevor die Vorschläge dem Stadtrat vorgelegt werden. Träger, die aufgrund von Kostensteigerungen in Existenznöte geraten, können sich weiterhin an das Sozialreferat wenden und dort im Rahmen eines Existenzsicherungsverfahrens schnelle finanzielle Unterstützung erhalten.

Fakten

  • Der Zukunftssicherungsprozess ist ein Prozess zur Sicherung der sozialen Landschaft in München.
  • Der Prozess wurde von dem Sozialreferat und verschiedenen Trägern wie der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege, dem Kreisjugendring München-Stadt und dem Münchner Trichter gemeinsam entwickelt.
  • Das Ziel des Prozesses ist es, die Vielfalt der sozialen Landschaft zu erhalten und konkrete Auswirkungen zu erzielen.
  • Die finanzielle Wirksamkeit des Prozesses tritt erst zum Januar 2028 ein.
  • Der Stadtrat entscheidet voraussichtlich Ende 2026 über den Umsetzung der Vorschläge.
  • Die Beteiligten am Zukunftssicherungsprozess arbeiten eng zusammen, um das soziale Netz zu erhalten.
  • Der Prozess gliedert sich in zwei Hauptstränge: überregionale Angebote und regionale Angebote.
  • Die Partner haben Kriterien für eine stadtweite Versorgung definiert, die alle überregionalen Projekte abglichen werden.
  • Das Sozialreferat wird alle Stadtbezirke überprüfen und im Anschluss eine Gesamtschau erarbeiten.
  • Träger können in beiden Strängen des Prozesses Rückmeldungen zu möglichen Synergien einspeisen.
  • Die Ergebnisse werden im Rahmen einer abschließenden Prozesswürdigung diskutiert und dem Stadtrat vorgelegt.
  • Träger, die aufgrund von Kostensteigerungen in Existenznöte geraten, können sich weiterhin an das Sozialreferat wenden und dort im Rahmen eines Existenzsicherungsverfahrens schnelle finanzielle Unterstützung erhalten.
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