News
Gewaltverbrechen im Landkreis Dachau: Es bleibt bei „Lebenslänglich“ im Axtmord-Komplott
Der Bundesgerichtshof hat den Revisionsantrag der Angeklagten zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Landgerichts München II rechtskräftig.
Hier finden Sie den kompletten Artikel: