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Eintragungspflicht für „Neue Wahlvorschläge“: Aber geschlossene Türen im KVR?

Anfrage Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann und Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 14.1.2026
Eintragungspflicht für „Neue Wahlvorschläge“: Aber geschlossene Türen im KVR?
Antwort Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller:
Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.1.2026, in der Sie Folgendes ausführen:
„Für bisher nicht im Landtag oder Bundestag vertretene Parteien müssen mehrere Hundert Wählerinnen und Wähler bis 19.1.2026 in einer von fünf städtischen Eintragungsstellen unterschreiben, damit deren Wahlvorschläge auf den Stimmzettel zur Stadtrats- und Bezirksausschusswahl am 8.3.2026 kommen, sofern sie bisher noch nicht mit eigener Liste in den jeweiligen Gremien vertreten waren.
Die München-Liste benötigt derartige Unterschriften für einen Wahlantritt im Stadtbezirk 1 (Altstadt-Lehel) und im Stadtbezirk 15 (Trudering-Riem), die ÖDP für einen Wahlantritt im Stadtbezirk 6 (Sendling), im Stadtbezirk 13 (Bogenhausen), im Stadtbezirk 15 (Trudering-Riem) und im Stadtbezirk 21 (Pasing-Obermenzing).
Die immens hohen Unterschriftshürden zu den Bezirksausschusswahlen wurden in den 30 Jahren seit ihrer Einführung bisher überhaupt erst einmal von einer Wahlliste überwunden, nämlich von der München-Liste in Feldmoching-Hasenbergl im Jahr 2020.
Die üblichen Öffnungszeiten von 8.30 – 13 Uhr und von 14 – 16 Uhr bzw. 18 Uhr sind für Berufstätige ungünstig und nur mäßig bürgerfreundlich. Darum sollte es am 13.1.2026 einen langen Dienstag mit Öffnungszeit bis 20 Uhr geben. Sollte, – zumindest was die Eintragungsstelle im Hauptgebäude des KVR angeht. Denn gestern Abend wollte eines unserer Parteimitglieder die Eintragungsstelle in der Ruppertstraße 19, Eingang A, 4. OG, Raum 47.01 aufsuchen und stand um 18.50 Uhr vor verschlossenen Türen. Auch eine andere Bürgerin rüttelte später an den verschlossenen Türen. Der weitere Bericht sei hier im Wortlaut wiedergegeben: ,Alle Türen am Eingang A waren geschlossen. Mitarbeiter, die gerade das Gebäude durch den Personalausgang verließen, meinten, ich könnte noch Eingänge B und C probieren, aber vermutlich wäre alles geschlossen und niemand mehr da. Von verlängerten Öffnungszeiten wusste niemand etwas. Ich probierte Eingänge B und C, alles geschlossen.
Ich drehte eine Runde zur Implerstraße, und als ich ca. 19.20 Uhr zurück kam, war die dritte Türe am Eingang A offen. Es gab keinerlei Beschilderung oder Mitarbeiter, die Auskunft gaben, aber ich wusste Raum 47.01. Dort hatten die Mitarbeiter sich gewundert, dass überhaupt niemand auf
taucht und deshalb die Eingangstür überprüft. Der für die Türschließung verantwortliche Angestellte hatte nicht Bescheid bekommen, dass verlängerte Öffnungszeiten wären, hat er mir gesagt. Genauso der Wachdienst.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie erklärt sich das Kreisverwaltungsreferat zu dieser Kommunikationspanne zwischen seinen verschiedenen Beschäftigten und dem Wachdienst?
In dieser Angelegenheit hat das Kreisverwaltungsreferat bereits umfassend in der Rathaus Umschau vom 15.1.2026 berichtet. Es gab ein Kommunikationsdefizit mit dem beauftragten Sicherheitsdienst.
Antwort:
Frage 2:
Gab an anderen Eintragungsstellen und zu anderen Zeiten im Eintragungszeitraum 2025/2026 bereits ebenfalls Zeiträume, in denen entgegen den veröffentlichten Eintragungszeiten keine Unterschriftsabgabe möglich war? Wann, Wo, Wie lange und Warum?
Nein.
Antwort:
Frage 3:
Ist es möglich, die nicht ausreichend erfolgte verlängerte Abendöffnung nachzuholen, z.B. am 19.1.2026 bis 20 Uhr?
Es gab eine Möglichkeit, um die Zeit nachzuholen. Die Regierung von Oberbayern wurde als Rechtsaufsichtsbehörde extra damit befasst. Durch die zusätzliche Öffnung der Eintragungsstelle am Samstag, 17. Januar 2026 für zwei weitere Stunden, konnten die fehlenden Minuten durch die unbeabsichtigte Schließung ausgeglichen werden.
Antwort:
Durch den Ausgleich entstand den neuen Wahlvorschlagsträgern kein Nachteil. Die unbeabsichtigte, kurzzeitige Unterbrechung von wenigen Minuten der Eintragungsmöglichkeit hat daher keine wahlrechtlichen Auswirkungen.
Frage 4:
Welche wahlrechtliche Auswirkung hat die unangekündigte Verkürzung der Öffnungszeit?
Antwort:
Frage 5:
Weshalb ist die Zuwegung vom Erdgeschoss des KVR zum Eintragungsraum im 4. Stock des Gebäudes nicht durchgehend und deutlich sichtbar ausgeschildert?
Wie bereits in der Rathaus Umschau vom 15.1.2026 ausgeführt, war die notwendige Beschilderung im KVR ab 10.12.2025 sowohl im Bereich des Haupteingangs als auch innerhalb des Gebäudes vorhanden (Rathaus Umschau – Kommunalwahl: Längere Öffnung der Eintragungsstelle im KVR ).
Antwort:
Wir möchten nochmal ausdrücklich unser Bedauern über die Störung der Eintragungsmöglichkeit ausdrücken und uns für die kurzzeitige Unterbrechung entschuldigen.

Fakten

  • Die Eintragungspflicht für „Neue Wahlvorschläge“ wurde am 14.1.2026 gestellt.
  • Die geschlossenen Türen im KVR haben zu einer Kommunikationspanne zwischen den Beschäftigten und dem Wachdienst geführt.
  • Das Kreisverwaltungsreferat hat bereits umfassend in der Rathaus Umschau vom 15.1.2026 berichtet über das Kommunikationsdefizit mit dem beauftragten Sicherheitsdienst.
  • Es gab keine Zeiträume, in denen entgegen den veröffentlichten Eintragungszeiten keine Unterschriftsabgabe möglich war, außer für die Eintragungsstelle im Hauptgebäude des KVR am 13.1.2026.
  • Die nicht ausreichend erfolgte verlängerte Abendöffnung wurde nachgeholt durch eine zusätzliche Öffnung der Eintragungsstelle am Samstag, 17. Januar 2026.
  • Die unbeabsichtigte Schließung von wenigen Minuten der Eintragungsmöglichkeit hat keine wahlrechtlichen Auswirkungen.
  • Die Zuwegung vom Erdgeschoss des KVR zum Eintragungsraum im 4. Stock des Gebäudes ist nicht durchgehend und deutlich sichtbar ausgeschildert.
  • Die notwendige Beschilderung im KVR war ab 10.12.2025 sowohl im Bereich des Haupteingangs als auch innerhalb des Gebäudes vorhanden.
  • Die Störung der Eintragungsmöglichkeit wurde am 13.1.2026 ausgelöst, als die Bürgerinnen und Bürger versuchten, die Eintragungsstelle in der Ruppertstraße 19, Eingang A, 4. OG, Raum 47.01 zu erreichen.
  • Die Stadt München ist die betroffene Stadt.
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