Ferienangebot in den Nachbarschaftstreffs
Antrag Stadtrat Jens Luther (Stadtratsfraktion der CSU mit FREIE WÄH-LER) vom 29.8.2025
Ferienangebot in den Nachbarschaftstreffs
Antwort Sozialreferat:
Nach § 60 Absatz 9 der Geschäftsordnung des Stadtrates dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Einrichtung einer durchgehenden sechswöchigen Sommerferienbetreuung mit Mittagessen in den Münchner Nachbarschaftstreffs. Dabei handelt es sich um eine laufende Verwaltungsangelegenheit, da die Organisation, Ausgestaltung und Durchführung von Ferienangeboten sowie die Koordination der Quartierbezogenen Bewohnerarbeit nicht in den Entscheidungsbereich des Stadtrates, sondern in den Zuständigkeitsbereich der laufenden Verwaltung fallen.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Artikel 37 Absatz 1 der Gemeindeordnung und § 22 der Geschäftsordnung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 29. August 2025 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Nachbarschaftstreffs sind Einrichtungen der Quartierbezogenen Bewohnerarbeit, deren Strukturen überwiegend von ehrenamtlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern getragen werden. Sie dienen als wohnortnahe, niedrigschwellige Begegnungsorte und fördern nachbarschaftliches Miteinander, freiwilliges Engagement und soziale Teilhabe. Eine tägliche Betreuung von Kindern über einen Zeitraum von sechs Wochen entspricht jedoch einer vollumfänglichen, professionellen pädagogischen Aufgabe, die in Umfang und Verantwortung über das hinausgeht, was Nachbarschaftstreffs leisten können.
Das Stadtjugendamt weist in seiner Stellungnahme ausdrücklich darauf hin, dass Ferienbetreuung besondere Anforderungen an Aufsichtspflicht, Kinderschutz, pädagogische Begleitung und organisatorische Verlässlichkeit stellt. Diese Aufgaben können nur von qualifiziertem Fachpersonal erfüllt werden. In der Praxis wären täglich mindestens zwei professionelle Betreuungspersonen erforderlich, die über die notwendigen Qualifikationen und über ein erweitertes Führungszeugnis verfügen. Solche personellen Voraussetzungen sind in Nachbarschaftstreffs nicht gegeben und können aufgrund der bestehenden Haushaltslage auch nicht geschaffen werden.
Auch die räumlichen Voraussetzungen vieler Nachbarschaftstreffs entsprechen nicht den Anforderungen, die an Ferienbetreuung gestellt werden. Das Stadtjugendamt hebt hervor, dass Räume für Ferienprogramme vorab auf Sicherheit, Hygiene, Barrierefreiheit, pädagogische Eignung, kindgerechte Sanitäranlagen und geeignete Verpflegungsmöglichkeiten geprüft werden müssen. Viele Nachbarschaftstreffs verfügen weder über diese räumlichen Strukturen noch über die erforderliche Ausstattung für eine längerfristige Betreuung von Kindergruppen. Eine pauschale Eignung der Räumlichkeiten kann daher nicht bestätigt werden.
Ferner entstehen bei der Durchführung von Ferienangeboten erhebliche Kosten. Diese hängen von der Dauer, dem Betreuungsschlüssel, den Qualifikationen des Personals sowie vom inhaltlichen Profil des Angebots ab. Sie umfassen unter anderem Personal-, Verpflegungs-, Material-, Transport- und Versicherungskosten sowie den Aufwand für pädagogische Planung und Organisation. Für eine sechswöchige Betreuung in Nachbarschaftstreffs müssten diese Strukturen vollständig neu aufgebaut und dauerhaft finanziert werden. Weder den Trägern noch dem Sozialreferat stehen hierfür finanzielle Mittel zur Verfügung.
Eine weitere Einschränkung ergibt sich daraus, dass eine sechswöchige Betreuung die reguläre Arbeit der Nachbarschaftstreffs vollständig verdrängen würde. Während dieser Zeit könnten keine offenen Treffangebote, keine Gruppenaktivitäten, keine niedrigschwelligen Unterstützungsangebote und keine Ehrenamtsbegleitung stattfinden. Dies widerspricht dem Kernauftrag der Quartierbezogenen Bewohnerarbeit und wäre den Bewohner*innen gegenüber kaum vermittelbar.
Gleichzeitig weist das Stadtjugendamt darauf hin, dass München bereits über eine gut ausgebaute und vielfältige Ferienlandschaft verfügt. Diese wird von freien Trägern der Jugendhilfe sowie einem städtischen Sachgebiet angeboten und umfasst Tagesausflüge, kulturelle, kreative und sportliche Workshops, Stadtranderholung sowie mehrtägige Ferienfreizeiten. Die Angebote finden in allen Schulferien statt, richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen fünf und fünfzehn Jahren und sind stadtweit verfügbar. Über das Ferienportal „
“ steht Familien eine zentrale Übersicht zur Verfügung.Darüber hinaus weist das Referat für Bildung und Sport in seiner Stellungnahme auf den kommenden gesetzlichen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 hin, der ausdrücklich auch die Ferienzeiten umfasst. Das Referat arbeitet daher bereits intensiv an einem stadtweiten, nachhaltig finanzierten und qualitätsgesicherten Gesamtsystem der Ferienbetreuung. Dieses soll vor allem über Kindertageseinrichtungen, schulische Angebote innerhalb der Kooperativen Ganztagsbildung, über freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sowie über zusätzliche Ferienangebote der Jugendhilfeplattform in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring bereitgestellt werden. Die zukünftige Ferienbetreuung wird damit in Strukturen verankert, die über die erforderliche pädagogische Fachlichkeit, die rechtlichen Voraussetzungen, die organisatorischen Ressourcen und die finanzielle Förderung verfügen.
ferien-muenchen.de
Das Referat für Bildung und Sport macht zudem deutlich, dass bei allen Ferienangeboten die vollständige Verantwortung – einschließlich Organisation, Aufsicht, Kinderschutz, Durchführung sowie Haftpflicht- und Unfallversicherung – beim jeweiligen Betreuungsträger liegt. Das Referat weist ferner darauf hin, dass die Nutzung schulischer Räume für Ferienangebote nur in enger Abstimmung mit dem Referat erfolgen kann. Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird nach Abstimmung mit dem Bayerischen Städtetag im Jahr 2026 eine Bekanntmachung veröffentlichen, der im Frühjahr 2026 Zuschussrichtlinien und Finanzierungsmodalitäten folgen sollen.
Vor diesem Hintergrund kommt das Sozialreferat zu dem Ergebnis, dass eine durchgehende sechswöchige Sommerferienbetreuung in Nachbarschaftstreffs aus strukturellen, personellen, finanziellen, rechtlichen und räumlichen Gründen nicht realisierbar ist. Nachbarschaftstreffs können weiterhin kleinere, punktuelle Aktionen für Familien durchführen, soweit dies in Einklang mit ihren Möglichkeiten und ihrem Auftrag steht. Als Träger einer umfassenden, professionellen mehrwöchigen Ferienbetreuung sind sie jedoch nicht geeignet.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.
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