None

Dinslaken-Bruch/Duisburg-Vierlinden: Sexuelle Belästigungen in Schwimmbädern

Die Fälle im Detail:
Ein 37-Jähriger soll am Samstagabend (23. Mai, 18 Uhr) zwei Minderjährige in einem Schwimmbad an der Straße Am Stadtbad in Dinslaken körperlich berührt haben. Die Mädchen informierten einen Mitarbeiter des Schwimmbads, der die Polizei verständigte. Weil ein Erziehungsberechtigter auf den 37-Jährigen losgehen wollte, mussten die Einsatzkräfte einschreiten. Die Mädchen befanden sich nach dem Vorfall in der Obhut der Eltern.
Ein 30-Jähriger soll am Montagnachmittag (25. Mai, 17 Uhr) zwei Minderjährige in einem Schwimmbad an der Scholte-Rahm-Straße in Vierlinden körperlich berührt haben. Eine Zeugin verständigte einen Security-Mitarbeiter über den Vorfall – die den Mann mit den Vorwürfen konfrontierten. Die Konfrontation mündete in einer Auseinandersetzung, bei der mehrere Personen beteiligt gewesen sein sollen.
In beiden Fällen hat das Kriminalkommissariat 15 die Ermittlungen aufgenommen, die derzeit andauern.
Die Polizei Duisburg informiert:
Sexuelle Belästigung hat in Schwimmbädern keinen Platz. Schwimmbäder sollen Orte der Erholung, Freizeit und Sicherheit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein. Unerwünschte Berührungen, anzügliche Kommentare, bedrängendes Verhalten, heimliches Fotografieren oder andere sexualisierte Übergriffe sind Grenzverletzungen und können Straftaten darstellen, denen konsequent nachgegangen wird.
Die Kriminalprävention der Polizei Duisburg informiert, berät und handelt – für weitere Informationen klicken Sie bitte hier:
https://duisburg.polizei.nrw/sexueller-missbrauch-0
Die Kriminalpolizei Duisburg hat die Ermittlungen in zwei Fällen wegen sexueller Belästigungen in Schwimmbädern zum Nachteil von Minderjährigen aufgenommen.

Hier finden Sie den kompletten Artikel:

Fakten

  • In Dinslaken und Vierlinden gab es zwei Vorfälle von sexueller Belästigung in Schwimmbädern.
  • Ein 37-Jähriger soll am Samstagabend zwei Minderjährige körperlich berührt haben.
  • Die Mädchen informierten einen Mitarbeiter des Schwimmbads, der die Polizei verständigte.
  • Ein 30-Jähriger soll am Montagnachmittag zwei Minderjährige körperlich berührt haben.
  • Eine Zeugin verständigte einen Security-Mitarbeiter über den Vorfall – die den Mann mit den Vorwürfen konfrontierten.
  • Die Konfrontation mündete in einer Auseinandersetzung, bei der mehrere Personen beteiligt gewesen sein sollen.
  • Die Ermittlungen wegen sexueller Belästigung in Schwimmbädern laufen weiter.
  • Sexuelle Belästigung hat in Schwimmbädern keinen Platz.
  • Schwimmbäder sollen Orte der Erholung, Freizeit und Sicherheit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein.
  • Unerwünschte Berührungen, anzügliche Kommentare, bedrängendes Verhalten, heimliches Fotografieren oder andere sexualisierte Übergriffe sind Grenzverletzungen und können Straftaten darstellen.
Unsere Nachrichtenartikel können teilweise oder ganz mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder unterstützt worden sein. Dies ermöglicht es uns, Inhalte effizient und aktuell bereitzustellen. Jeder Artikel wird vor der Veröffentlichung sorgfältig geprüft, um eine hohe Qualität und Genauigkeit sicherzustellen.
Es ist jedoch zu beachten, dass KI-generierte Inhalte trotz aller Bemühungen um Aktualität und Richtigkeit gelegentlich Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten enthalten können. Wenn Sie Fragen zur Richtigkeit der Informationen haben oder zusätzliche Klarstellungen wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Redaktionsteam. Wir schätzen Ihr Verständnis und bemühen uns stets, Ihnen zuverlässige und wertvolle Informationen zu bieten.