Neue Gebühren für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen
Ab Montag, 1. Juni 2026, gelten in der Landeshauptstadt Dresden neue Gebührensätze für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen, einschließlich Trichinenuntersuchungen. Mit der Neukalkulation soll eine kostendeckende Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen gewährleistet werden. Die Anpassung erfolgt vor dem Hintergrund der im Vorjahreszeitraum angefallenen Personal-, Sach- und Verwaltungskosten sowie geänderter rechtlicher und tariflicher Rahmenbedingungen für amtliche Kontrollen.
Für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen bei Schlachttieren sowie der Untersuchung auf Trichinen bei dafür empfänglichen Wildtierarten ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zuständig. Mit den Kontrollen soll sichergestellt werden, dass ausschließlich gesundheitlich unbedenkliches Fleisch in den Verkehr gebracht wird. Untersucht werden unter anderem Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Wildschweine sowie weitere warmblütige Tiere.
Von der Gebührenanpassung betroffen sind daher insbesondere Schlachtbetriebe, Direktvermarkter sowie landwirtschaftliche Unternehmen, die Tiere zur Schlachtung anmelden, sowie Jäger und Hausschlachter. Die konkreten Gebührensätze richten sich nach Tierart, Untersuchungsumfang sowie Zeitpunkt der Durchführung.
Die Landeshauptstadt Dresden weist darauf hin, dass die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Untersuchung auf Trichinen ein wesentlicher Bestandteil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sind. Sie dienen der Lebensmittelsicherheit sowie dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.
Die Änderung der Gebührensätze wurde am Freitag, 22. Mai 2026, im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.
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Fakten
- Die neue Gebühr für amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchungen in Dresden tritt ab Montag, dem 1. Juni 2026 in Kraft.
- Die Anpassung der Gebührensätze erfolgt vor dem Hintergrund der im Vorjahreszeitraum angefallenen Personal-, Sach- und Verwaltungskosten.
- Für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen bei Schlachttieren sowie der Untersuchung auf Trichinen bei dafür empfänglichen Wildtierarten ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zuständig.
- Untersucht werden unter anderem Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Wildschweine sowie weitere warmblütige Tiere.
- Die konkreten Gebührensätze richten sich nach Tierart, Untersuchungsumfang sowie Zeitpunkt der Durchführung.
- Die Landeshauptstadt Dresden weist darauf hin, dass die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung sowie die Untersuchung auf Trichinen ein wesentlicher Bestandteil des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sind.
- Die Änderung der Gebührensätze wurde am Freitag, dem 22. Mai 2026, im elektronischen Amtsblatt veröffentlicht.