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Verkehrseinschränkungen zum Stadtfest mit historischem Peter-&-Paul-Markt

Anlässlich des Stadtfestes mit historischem Peter-&-Paul-Markt kommt es vom 3. bis 5. Juli 2026 im Delitzscher Altstadtgebiet zu umfangreichen Verkehrsraumeinschränkungen und Straßensperrungen.
Die Stadtverwaltung bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Gäste darum, die ausgeschilderten Verkehrsregelungen, Sperrungen sowie temporären Halt- und Parkverbote unbedingt zu beachten.
Die Ein- und Ausfahrt in das Festgelände ist für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Mitwirkende ausschließlich über die Hallesche Straße auf Höhe der Pestalozzistraße sowie über die Holzstraße auf Höhe „Am Wallgraben“ möglich. Alle weiteren Zufahrten in die Altstadt sind während der Veranstaltungszeit voll gesperrt.
Für die Zufahrt in den abgesperrten Bereich sind entsprechende Nachweise erforderlich. Anwohnerinnen und Anwohner müssen ihren Personalausweis bereithalten. Für Pflegedienste, Taxen, Lieferdienste oder andere berechtigte Personen und Institutionen ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Nicht behördlich gemeldete Personen, Institutionen oder Geschäfte im abgesperrten Bereich können eine Ausnahmegenehmigung bis spätestens 19. Juni 2026 schriftlich bei der Stadtverwaltung Delitzsch, Sachgebiet Kommunalbau/Verkehrsbehörde, Schloßstraße 30, 04509 Delitzsch oder per E-Mail an
beantragen.
svb@delitzsch.de
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Ausnahmegenehmigungen nicht für den Zeitraum des Festumzuges am Samstag, dem 4. Juli 2026, etwa zwischen 12:00 und 16:00 Uhr gelten.

Fakten

  • Verkehrsraumeinschränkungen werden vom 3. bis 5. Juli 2026 in Delitzscher Altstadtgebiet durchgeführt.
  • Die Ein- und Ausfahrt in das Festgelände ist für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Mitwirkende ausschließlich über die Hallesche Straße auf Höhe der Pestalozzistraße oder über die Holzstraße auf Höhe „Am Wallgraben“ möglich.
  • Alle weiteren Zufahrten in die Altstadt sind während der Veranstaltungszeit voll gesperrt.
  • Für die Zufahrt in den abgesperrten Bereich sind entsprechende Nachweise erforderlich.
  • Anwohnerinnen und Anwohner müssen ihren Personalausweis bereithalten.
  • Für Pflegedienste, Taxen, Lieferdienste oder andere berechtigte Personen und Institutionen ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
  • Nicht behördlich gemeldete Personen, Institutionen oder Geschäfte im abgesperrten Bereich können eine Ausnahmegenehmigung bis spätestens 19. Juni 2026 schriftlich beantragen.
  • Die Stadtverwaltung Delitzsch ist unter der Adresse Schloßstraße 30, 04509 Delitzsch zu kontaktieren.
  • Ausnahmegenehmigungen für den Zeitraum des Festumzuges am Samstag, dem 4. Juli 2026, zwischen 12:00 und 16:00 Uhr nicht gültig.
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