Bürgerbudget 2026
Vorschläge können bis zum 31.07.2026 eingereicht werden
Das Bürgerbudget für die Glauchauer Kernstadt bietet die Möglichkeit, sich mit guten Ideen und kreativen Projekten für das Wohl unserer Kommune einzubringen. Im Rahmen des Bürgerbudgets 2025 waren insgesamt 42 Vorschläge bei der Stadtverwaltung Glauchau eingegangen. Aus den eingegangenen Vorschlägen wurden sieben Projekte ausgewählt, deren Umsetzung der Stadtrat im November 2025 beschlossen hat.
Die wichtigsten Informationen und mögliche Fragestellungen zum Bürgerbudget 2026 haben wir für Sie zusammengefasst:
Wer kann Vorschläge einbringen?
Einwohnerinnen und Einwohner mit Hauptwohnsitz in der Stadt Glauchau, die das 16. Lebensjahr vollendet haben
Glauchauer Vereine
Initiativen von Bürgerinnen und Bürgern
Verbände und Kirchgemeinden
Firmen/Unternehmen
Politische Vereinigungen, Parteien, Ortschaftsräte, Stadträte oder Stadtratsfraktionen sind nicht antragsberechtigt.
Welche Mittel stehen zur Verfügung?
Das Budget für das Jahr 2026 beträgt 7,00 Euro je Einwohner (der Stichtag für die Einwohnerzahl der Kernstadt ist der 30.06.2024). Dadurch stehen im Haushaltsjahr 2026 rund 96.000 Euro zur Verfügung.
Welches finanzielle Volumen können die Projekte haben?
Die maximale Zuwendungssumme beträgt 25.000 Euro je Projektvorschlag.
Sofern die zur Verfügung stehenden Budgetmittel nicht vollständig beansprucht werden, kann der Stadtrat für eingegangene Projektvorschläge eine Unterstützung beschließen, welche über dieser maximalen Zuwendungssumme liegt. Die Entscheidung hierzu erfolgt jeweils im Einzelfall.
Was kann unterstützt werden?
Maßnahmen zur Verschönerung des Stadtbildes
Maßnahmen zur Verbesserung von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit
Baumaßnahmen, Instandsetzungsmaßnahmen bzw. Reparaturen in städtischen Einrichtungen und Liegenschaften
Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen für Einrichtungen und Liegenschaften der Stadt Glauchau
Die Projekte müssen im Gebiet der Kernstadt realisiert werden.
Die Kernstadt umfasst alle Stadtgebiete, die nicht zu den Ortschaften Reinholdshain, Niederlungwitz, Wernsdorf, Gesau/Höckendorf/Schönbörnchen, Rothenbach/Albertsthal und Jerisau/Lipprandis gehören.
Welche Stadtgebiete gehören zur Kernstadt?
Vorschläge können bis zum 31.07.2026 bei der Stadtverwaltung Glauchau eingereicht werden. Für die Beantragung sind die von der Stadtverwaltung Glauchau zur Verfügung gestellten Antragsunterlagen zu verwenden. Das ausfüllbare Antragsformular finden Sie auf dieser Seite.
Bis wann und wo kann man Vorschläge einreichen?
Die Entscheidung über die Finanzierung und Umsetzung von eingereichten Vorschlägen trifft der Glauchauer Stadtrat. Die Projekte sind dann innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss des Stadtrates zu realisieren.
Wer entscheidet, ob ein Vorschlag finanziell unterstützt wird?
Die Umsetzung der Projekte erfolgt durch die Stadt Glauchau oder den jeweiligen Zuwendungsempfänger.
Wer setzt die beschlossenen Projekte um?
Die vom Glauchauer Stadtrat beschlossene Richtlinie zum Bürgerbudget finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
Wo bekommt man weitere Informationen?
Stadtverwaltung Glauchau
Wohin kann man sich wenden, wenn man Fragen zum Bürgerbudget oder zur Antragstellung hat?
Büro des Oberbürgermeisters
Markt 1
08371 Glauchau
E-Mail:
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!
buergerbudget@glauchau.de
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Die Vorschläge für das Bürgerbudget 2026 können bis zum 31.07.2026 eingereicht werden.
- Das Budget für das Jahr 2026 beträgt 7,00 Euro je Einwohner (der Stichtag für die Einwohnerzahl der Kernstadt ist der 30.06.2024).
- Die maximale Zuwendungssumme beträgt 25.000 Euro je Projektvorschlag.
- Die Projekte müssen im Gebiet der Kernstadt realisiert werden.
- Die Kernstadt umfasst alle Stadtgebiete, die nicht zu den Ortschaften Reinholdshain, Niederlungwitz, Wernsdorf, Gesau/Höckendorf/Schönbörnchen, Rothenbach/Albertsthal und Jerisau/Lipprandis gehören.
- Die Entscheidung über die Finanzierung und Umsetzung von eingereichten Vorschlägen trifft der Glauchauer Stadtrat.
- Die Projekte sind dann innerhalb eines Jahres nach dem Beschluss des Stadtrates zu realisieren.
- Die vom Glauchauer Stadtrat beschlossene Richtlinie zum Bürgerbudget finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.
- Die Stadtverwaltung Glauchau ist für die Beantragung und weitere Informationen verantwortlich.
- Büro des Oberbürgermeisters Markt 1 08371 Glauchau E-Mail: buergerbudget@glauchau.de
Es ist jedoch zu beachten, dass KI-generierte Inhalte trotz aller Bemühungen um Aktualität und Richtigkeit gelegentlich Unvollständigkeiten oder Ungenauigkeiten enthalten können. Wenn Sie Fragen zur Richtigkeit der Informationen haben oder zusätzliche Klarstellungen wünschen, wenden Sie sich bitte an unser Redaktionsteam. Wir schätzen Ihr Verständnis und bemühen uns stets, Ihnen zuverlässige und wertvolle Informationen zu bieten.