Kulturraumförderung 2027 - Antrag auf Übernahme des Sitzgemeindeanteils durch die Stadt Görlitz bis 8.6.2026
Für das Haushaltsjahr 2027 können bis Mitte Juni 2026 Anträge auf institutionelle Förderung, Projektförderung und Anträge auf Investitionsförderung beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien, c/o Landratsamt Görlitz, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz, gestellt werden.
Vor Antragstellung beim Kulturraum muss der Antragsteller das Einvernehmen mit der Sitzgemeinde herstellen. Sitzgemeinde ist die Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Sitz hat bzw. (bei Projekten) auf deren Gebiet die Maßnahme stattfinden soll.
Hierfür ist bis spätestens 8.6.2026 die Herstellung des Einvernehmens sowie die Übernahme des Sitzgemeindeanteils bei der Stadt Görlitz zu beantragen. Dazu sind die Projektbeschreibung, der Kosten- und Finanzierungsplan, die Summe des beantragenden Sitzgemeindeanteils, sowie eine formlose Erklärung, dass die Angaben denen im Kulturraumantrag entsprechen, an die Stadtverwaltung Görlitz, Büro des Bürgermeisters Dezernat II, Untermarkt 6-8, 02826 Görlitz bzw. per E-Mail an
zu senden.
buero-bm2@goerlitz.de
Fragen hierzu beantwortet die Kulturmanagerin der Stadt Görlitz, Antonia Menzel, unter 03581 672447 bzw. über die oben genannte E-Mail-Adresse.
Bei generellen Fragen zum Antrag auf Kulturraumförderung stehen die Mitarbeiterinnen der Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien zur Verfügung (Tel.: 03581 663 9401).
Hier finden Sie den kompletten Artikel:
Fakten
- Der Antrag auf institutionelle Förderung, Projektförderung und Investitionsförderung beim Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien kann bis Mitte Juni 2026 gestellt werden.
- Die Sitzgemeinde ist die Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Sitz hat oder (bei Projekten) auf deren Gebiet die Maßnahme stattfinden soll.
- Bis spätestens 8.6.2026 muss das Einvernehmen mit der Sitzgemeinde hergestellt werden und der Sitzgemeindeanteil bei der Stadt Görlitz übernommen werden.
- Die Projektbeschreibung, der Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Summe des beantragenden Sitzgemeindeanteils müssen an die Stadtverwaltung Görlitz gesendet werden.
- Die Kulturmanagerin der Stadt Görlitz, Antonia Menzel, beantwortet Fragen zum Antrag auf Kulturraumförderung unter 03581 672447 oder buero-bm2@goerlitz.de.
- Die Mitarbeiterinnen der Verwaltung des Kulturraumes Oberlausitz-Niederschlesien stehen für generelle Fragen zum Antrag zur Verfügung unter Tel.: 03581 663 9401.
- Der Antrag auf Übernahme des Sitzgemeindeanteils durch die Stadt Görlitz bis 8.6.2026
- Die Stadt Görlitz ist die Location, bei der der Antrag gestellt wird.
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