Amtliche Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2026
Wie bereits in den Vorjahren führt das Statistische Landesamt auch 2026 in Sachsen den Mikrozensus durch. Diese „kleine Volkszählung“ findet im gesamten Bundesgebiet statt und ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht.
Die ausschließlich anonym ausgewerteten Daten sind wichtig, um die Situation der Haushalte in Deutschland besser zu verstehen. Ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) wird dazu von Januar bis Dezember zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Ausbildung und Quellen des Lebensunterhalts befragt.
Für den Mikrozensus werden nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahren Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
Die Befragung erfolgt durch geschulte Erhebungsbeauftragte, entweder telefonisch oder persönlich vor Ort. Die Erhebungsbeauftragten sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet. Es besteht auch die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.
Weitere Informationen zum Mikrozensus erhalten Sie unter
oder Telefon: 03578/33-2160.
www.mikrozensus.de
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Fakten
- Der Mikrozensus wird 2026 in Sachsen durchgeführt.
- Ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) wird zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit und Quellen des Lebensunterhalts befragt.
- Die Befragung erfolgt durch geschulte Erhebungsbeauftragte, entweder telefonisch oder persönlich vor Ort.
- Die ausgewählten Haushalte werden in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
- Die Befragung ist anonym und die Daten werden geheim gehalten.
- Es besteht auch die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen.
- Die Erhebungsbeauftragten sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet.
- Die Befragung findet im gesamten Bundesgebiet statt.
- Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht.
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