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Ergebnisse des Stadtrates vom 30. April 2026

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Berufung der stellvertretenden Gemeindewehrleitung der Stadt Grimma
Es informierte Mario Lehmann, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat berief Herrn Daniel Klemm, Herrn Rico Schneider und Herrn Christian Donner zu den drei von vier stellvertretenden Gemeindewehrleitern der Stadt Grimma.
Am 21.04.2026 fand die geheime Wahl zur stellvertretenden Gemeindewehrleitung der Stadt Grimma sowie die Stimmenauszählung statt. Dies erfolgte nach den einschlägigen Vorgaben der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma. Im Einsatzgebiet I (nachfolgend EG) nahmen 25 Wahlberechtigte teil. Im EG III nahmen 20 Wahlberechtigte teil. Im EG IV nahmen 15 Wahlberechtigte teil. Die Gültigkeit der Wahl war somit gemäß § 20 Nr. 1 der Feuerwehrsatzung gewährleistet.
Im EG I entfielen auf den Kameraden Benjamin Kannengießer 11 gültige Stimmen und den Kameraden Daniel Klemm 13 gültige Stimmen, bei einer ungültigen Stimme. Im EG III entfielen auf den Kameraden Rico Schneider 20 gültige Stimmen. Im EG IV entfielen auf den Kameraden Christian Donner 15 gültige Stimmen.
Die Kameraden Daniel Klemm, Rico Schneider und Christian Donner sind somit gemäß § 20 Nr. 7 der Feuerwehrsatzung als stellvertretende Gemeindewehrleiter gewählt. Gemäß § 20 Nr. 4 der Feuerwehrsatzung sind die vier Kameraden vom Stadtrat zu berufen.
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Berufung des Gemeindejugendfeuerwehrwartes und des stellvertretenden Gemeindejugendfeuerwehrwartes der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Grimma
Es informierte Mario Lehmann, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat berief Herrn Tim Felber zum Gemeindejugendfeuerwehrwart sowie Herrn Ronny Granzow zum stellvertretenden Gemeindejugendfeuerwehrwart der Stadt Grimma.
Am 21.04.2026 fand die Wahl zum Gemeindejugendfeuerwehrwart und dem stellvertretenden Gemeindejugendfeuerwehrwart der Kinder- und Jugendfeuerwehr der Stadt Grimma sowie die Stimmenauszählung statt. Dies erfolgte gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma. Von 13 Stimmberechtigten nahmen 13 an der Wahl teil. Die Gültigkeit der Wahl war somit gewährleistet, da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten teilnahmen. Auf den Kameraden Tim Felber entfielen 13 gültige Stimmen für die Wahl als Gemeindejugendfeuerwehrwart und für die Wahl als stellvertretenden Gemeindejugendfeuerwehrwart entfielen 11 gültige Stimmen auf Kamerad Ronny Granzow. Gemäß § 22 Nr. 11 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma sind beide vom Stadtrat zu berufen.
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Baubeschluss zur Maßnahme "Umgestaltung des Bahnhofsparks"
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Durchführung der Maßnahme „Umgestaltung des Bahnhofsparks“, unter Vorbehalt der Gesamtfinanzierung.
Das Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE) verfolgt das Ziel, das im Südwesten der Kernstadt liegende Quartier zwischen Oberem Bahnhof und ehemaligen Kasernengelände ganzheitlich zu entwickeln. Es umfasst drei wesentliche Handlungsfelder, unter anderem das Handlungsfeld „Verbesserung der Stadtökologie“. In diesem Handlungsfeld soll der Bahnhofspark umgestaltet und mit grünordnerischen Maßnahmen aufgewertet werden. Der Park weist als vorhandene öffentliche Grünanlage Potenziale für eine Quartiersentwicklung und stadtökologischen und gesellschaftlichen Gesichtspunkten auf. Der Bahnhofspark umfasst eine Fläche von ca. 9.000 qm. Er gehört zum Bahnhofsumfeld und schirmt den Bahnhofsvorplatz vom Verkehr der angrenzenden Straßen Leipziger Straße und Bahnhofsstraße ab. Dies wird durch das Gelände betont, welches v.a. zur Kreuzung Leipziger Straße/ Bahnhofsstraße/ Henrich-Zille Straße hin erhöht ist. Den Park durchzieht ein Wegenetz aus Haupt- und Nebenwegen, welche zum Teil mit alten Plattenbelägen befestigt sind. Die Vegetationsflächen sind als ebene Rasenflächen mit Baum- und Strauchbewuchs angelegt, jedoch hat die Vegetation in den letzten Jahren aufgrund der trocknen Sommermonate gelitten und ist daher stark zurückgegangen. Im Zentrum der Anlage befindet sich das sowjetische Ehrenmal, von dem nach teilweiser Demontage jedoch nur noch ein Postament mit Gedenktafel vorhanden ist. Die Platzfläche einschließlich einer kleinen Freitreppe vor dem Denkmal sowie die Einfassungen der umgebenden Hochbeete weisen starke Schäden auf.
Die Negativwirkung der Anlage besteht in der mangelnden Aufenthaltsqualität und eingeschränkten mikroklimatischen Bedeutung. Zwischen Bahnhof und zentraler Bushaltestelle wird der Park selten als Treffpunkt und Wartebereich genutzt. Mit der Umsetzung von freiraumplanerischen Ideen soll eine funktionale und nachhaltige Umgestaltung des Bahnhofparks gelingen. Um somit die Aufenthaltsqualität für dieses Areal zu steigern. Die Finanzierung der Maßnahme übersteigt die im städtischen Haushalt verfügbaren Mittel, sodass eine Förderung aus dem Förderprogramm „Nachhaltige integrierte Stadtentwicklung EFRE 2021-2027 (NiSE)“ beantragt und bewilligt wurde.
Gesamtkosten: 570.000,00 €
Fördermittel: 427.500,00 €
Eigenmittel: 142.500,00 €
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Mitgliedschaft im Netzwerk Grimma e.V.
Es informierte Oberbürgermeister Tino Kießig.
Der Stadtrat beschloss, dass die Stadt Grimma Gründungsmitglied im Verein Netzwerk Grimma e.V. wird.
Es ist die Gründung eines Vereins „Netzwerk Grimma“ beabsichtigt, welcher in das Vereinsregister eingetragen werden soll und der sodann den Namen „Netzwerk Grimma e.V.“ tragen wird. Näheres regelt die im Entwurf der Beschlussvorlage angefügte Vereinssatzung. Für die Vereinsgründung sind, da der Verein im Vereinsregister eingetragen werden und den Zusatz e.V. tragen soll, mindestens sieben Gründungsmitglieder erforderlich. Da sich die Stadt Grimma im Verein für soziale, kulturelle und wirtschaftliche Themen die gesamte Gemeinde betreffend aktiv einbringen möchte, ist die Mitwirkung als Gründungsmitglied ein klares Bekenntnis. Mitglied des Vereins können auch juristische Personen und somit auch die Stadt Grimma werden. Der Oberbürgermeister oder eine von ihm benannte Vertretung aus der Stadtverwaltung soll die Stadt repräsentieren.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet. Ziele sind die Förderung der sozialen, kulturellen und strukturellen Entwicklung; die Unterstützung des bürgerlichen und kulturellen Engagements; die Förderung der sozialen Infrastruktur und des gesellschaftlichen Zusammenhalts, insbesondere durch Zusammenarbeit mit dem Mehrgenerationenhaus „Alte Feuerwehr“ Grimma; die Zusammenarbeit mit und Unterstützung von Schulen; die Zusammenarbeit mit Behörden, Gremien, Verbänden und sonstigen Institutionen in allen berufsständischen und wirtschaftspolitischen Belangen; der Austausch zwischen Bürgerschaft, Kultur und Wirtschaft der Stadt Grimma; die sinnvolle Vernetzung der Unternehmen in der Stadt Grimma und ihren Ortsteilen, so dass der Nachteil der kleinteiligen Struktur abgemildert und somit ein spürbarer Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt geleistet werden kann; die Beteiligung des Vereins an Projekten der Stadt sowie die weitere Vernetzung zwischen Verwaltung und der Gemeinschaft.
Mit den Ortschaftsräten erfolgte bereits ein intensiver Austausch mit einem deutlichen Signal zu gemeinsamer Vernetzung. Die Stiftung St. Georgenhospital hat bereits den Beschluss zur Mitgliedschaft gefasst.
Die Vereinssatzung wird zur Gründungsversammlung von den Gründungsmitgliedern beschlossen. Des Weiteren werden in der Gründungsversammlung die Mitgliedsbeiträge festgelegt.
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Verkauf des Grundstücks Im Steingarten, Gemarkung Grimma, Flurstück 1109/2
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat stimmte dem Verkauf des Grundstücks Im Steingarten, Gemarkung Grimma, Flurstück 1109/2 zu. Der Kaufpreis beträgt 35.000 €.
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Widmung der Straße "Im Steingarten"
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Widmung der Straße “Im Steingarten“ für das Grundstück der Gemarkung Grimma, Flurstück 1111/1 (teilweise) als Ortsstraße nach § 3 (1) Ziff. 3b SächsStrG (Sächsisches Straßengesetz).
Die Straße „Im Steingarten“ ist als Ortsstraße gewidmet. Die tatsächliche Nutzung erfolgt über die Wegebeziehung auf dem kommunalen Grundstück Gemarkung Grimma, Flurstück 1111/1. Diese Wegebeziehung ist bisher noch nicht gewidmet. Eine Widmung machte sich somit erforderlich.
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Widmung der Straße "Hohnstädter Bruch", Gemarkung Hohnstädt, Flurstück 344/5
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Widmung der Straße „Hohnstädter Bruch“ für das neu entstandene Grundstück der Gemarkung Hohnstädt, Flurstück 344/5 (ehem. 344/3), als Ortsstraße gemäß § 3 (1) Ziff. 3b des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG).
Im Rahmen der Entstehung des neuen Gewerbegebietes Grimma-Nord III gemäß Bebauungsplan Nr. 91, 3. Abschnitt entstand die Straße „Hohnstädter Bruch“. Sie ist als Ortsstraße, die dem Verkehr innerhalb einer geschlossenen Ortslage einer Gemeinde dient oder zu dienen bestimmt ist, zu klassifizieren. Die Einteilung ergibt sich aus § 3 (1) Ziff. 3b des Sächsischen Straßengesetzes (SächsStrG).
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Einziehung Teilfläche Bahndamm-Eisenbahnbrücke Höfgen, Gemarkung Grimma, Teil von Flurstück 2666/6
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die anteilige Einziehung des Weges Bahndamm Eisenbahnbrücke Höfgen.
Der Weg Bahndamm-Eisenbahnbrücke Höfgen wurde gem. § 3 (1) Ziff. 4b Sächsisches Straßengesetz gewidmet. In der Örtlichkeit ist der Abschnitt aufgrund des Baumbewuchses nicht begehbar und somit nicht vorhanden. Die bestehende Widmung ist daher nicht mehr notwendig. Anwohner sind von der Einziehung nicht betroffen. Die Erreichung weiterer Abschnitte des Weges sind über die parallelverlaufende alte Panzerstraße gegeben.
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Einziehung Teilfläche Birkenwäldchen, Flurstück T.v.1936/1 der Gemarkung Grimma
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die anteilige Einziehung der Straße Birkenwäldchen.
Die Straße Birkenwäldchen wurde gem. § 3 (1) Ziff. 3b Sächsisches Straßengesetz gewidmet. In der Örtlichkeit ist der Abschnitt aufgrund des Baumbewuchses nicht begehbar und somit nicht vorhanden. Die bestehende Widmung ist daher nicht mehr notwendig. Anwohner sind von der Einziehung nicht betroffen.

Fakten

  • Der Stadtrat berief Herrn Daniel Klemm, Herrn Rico Schneider und Herrn Christian Donner zu den drei von vier stellvertretenden Gemeindewehrleitern der Stadt Grimma.
  • Die Gültigkeit der Wahl war somit gemäß § 20 Nr. 1 der Feuerwehrsatzung gewährleistet.
  • Im EG I entfielen auf den Kameraden Benjamin Kannengießer 11 gültige Stimmen und den Kameraden Daniel Klemm 13 gültige Stimmen, bei einer ungültigen Stimme.
  • Die Kameraden Daniel Klemm, Rico Schneider und Christian Donner sind somit gemäß § 20 Nr. 7 der Feuerwehrsatzung als stellvertretende Gemeindewehrleiter gewählt.
  • Der Stadtrat berief Herrn Tim Felber zum Gemeindejugendfeuerwehrwart sowie Herrn Ronny Granzow zum stellvertretenden Gemeindejugendfeuerwehrwart der Stadt Grimma.
  • Die Stiftung St. Georgenhospital hat bereits den Beschluss zur Mitgliedschaft gefasst.
  • Der Stadtrat beschloss, dass die Stadt Grimma Gründungsmitglied im Verein Netzwerk Grimma e.V. wird.
  • Der Kaufpreis für das Grundstück Im Steingarten beträgt 35.000 €.
  • Die Straße „Im Steingarten“ ist als Ortsstraße gewidmet.
  • Der Stadtrat beschloss die Widmung der Straße „Hohnstädter Bruch“ für das neu entstandene Grundstück der Gemarkung Hohnstädt, Flurstück 344/5 (ehem. 344/3), als Ortsstraße.
  • Der Weg Bahndamm-Eisenbahnbrücke Höfgen wurde gemäß § 3 (1) Ziff. 4b Sächsisches Straßengesetz gewidmet.
  • Die Straße Birkenwäldchen wurde gemäß § 3 (1) Ziff. 3b Sächsisches Straßengesetz gewidmet.
  • Der Stadtrat beschloss die anteilige Einziehung des Weges Bahndamm-Eisenbahnbrücke Höfgen.
  • Der Stadtrat beschloss die anteilige Einziehung der Straße Birkenwäldchen.
  • Die Stadt Grimma liegt in Sachsen, Deutschland.
  • Die Gemarkung Grimma befindet sich im Landkreis Leipzig, Sachsen.
  • Die Stadt Grimma ist eine Große Kreisstadt und Sitz des Landkreises Leipzig.
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