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Trump droht Iran mit Zerstörung ziviler Infrastruktur: Wo ist die Grenze zum Kriegsverbrechen?

US-Präsident Donald Trump hat dem Iran mit einer Zerstörung aller Brücken und Kraftwerke gedroht, sollte Teheran nicht auf seine Forderung zur Öffnun…

Fakten

  • Trump droht Iran mit Zerstörung ziviler Infrastruktur
  • Die USA könnten innerhalb von vier Stunden eine „völlige Zerstörung“ herbeiführen
  • Das ganze Land kann in einer Nacht ausgelöscht werden, und das könnte schon morgen Nacht sein.
  • Trump macht sich überhaupt keine Gedanken darüber, dass solche Angriffe Kriegsverbrechen darstellen könnten
  • Das humanitäre Völkerrecht verpflichtet die Konfliktparteien dazu, jederzeit zwischen zivilen und militärischen Zielen zu unterscheiden
  • Selbst, wenn bestimmte zivile Infrastruktur als militärisches Ziel eingestuft werden könnte, würde das humanitäre Völkerrecht Angriffe darauf dennoch verbieten, wenn übermäßige Schäden für Zivilisten zu erwarten seien
  • Gezielte Angriffe auf zivile Infrastruktur sind verboten, es sei denn, dass diese auch militärisch genutzt wird
  • Versorgungsinfrastruktur wie Kraftwerke, die zivile Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Wohngebiete versorgen, steht generell unter besonderem Schutz
  • Das Kraftwerk Damawand hat eine Kapazität von mehr als 2800 Megawatt und versorgt vor allem die Millionenmetropole, in der rund 15 Millionen Menschen leben
  • Die Frist, die Trump Teheran zur Öffnung der Straße von Hormus gesetzt hat, läuft um 2 Uhr deutscher Zeit in der Nacht zum Mittwoch ab
  • Nach dem Ausbruch des Kriegs hatte Teheran die Schifffahrt durch die Straße von Hormus mit Angriffen und Drohungen quasi zum Erliegen gebracht