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Droht die Rückkehr der Wehrpflicht? DFG-VK alarmiert wegen neuer Regelung

Der politische Geschäftsführer der „Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen“ (DFG-VK), Yannick Kiesel, sieht in der jetzt…

Fakten

  • Die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) warnt vor einer möglichen Wiedereinführung der Wehrpflicht.
  • Männer zwischen 17 und 45 Jahren müssen für längere Auslandsaufenthalte eine Genehmigung der Bundeswehr benötigen.
  • Die Regelung im Wehrdienstmodernisierungsgesetz zeigt nach Ansicht der DFG-VK, dass die politische Entwicklung hin zu mehr Zwang, Kontrolle und Militarisierung der Gesellschaft geht.
  • Die DFG-VK glaubt, dass in den kommenden Jahren eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt wird.
  • Der Paragraf im Wehrdienstmodernisierungsgesetz soll nicht nur bestehen bleiben, sondern auch verstärkt zur Anwendung kommen.
  • Die Bundeswehr hat die Genehmigungspflicht bestätigt.
  • Männliche Personen ab der Vollendung des 17. Lebensjahres müssen Auslandsaufenthalte, die länger als drei Monate dauern, vorab beim zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen.
  • Die Regelung gilt auch außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls.
  • Das Verteidigungsministerium wird durch Verwaltungsvorschriften klarstellen, dass die Genehmigung als erteilt gilt, solange der Wehrdienst freiwillig ist.
  • Die Frage, ob ein Antrag beim Karrierecenter nötig ist oder die Genehmigung automatisch als erteilt gilt, bleibt offen.
  • Die Regelung war bereits auch in den Zeiten des Kalten Krieges gültig und hatte keine praktische Relevanz.
  • Die Regierung befindet sich im Bundesministerium des Innern (BMI) in Berlin.
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