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Neue Wehrpflichtregel: Männer müssen Auslandsaufenthalte melden
Vielen jungen Männern und ihren Familien scheint die Nachricht gehörig das Osterfest vermiest zu haben – zumindest deuten das zahlreiche empörte Post…
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Fakten
- Die neue Wehrpflichtregel lautet: Männer müssen sich beim Karrierecenter der Bundeswehr eine Genehmigung ausstellen lassen, wenn sie die Bundesrepublik länger als drei Monate verlassen wollen.
- Die Regelung gilt grundsätzlich, nicht nur im Spannungsfall.
- Der Spannungsfall ist eine vom Bundestag festgestellte Phase erhöhter internationaler Spannungen zur Verteidigungsvorsorge.
- Der Verteidigungsfall tritt ein, wenn das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht.
- Die neue Regelung ist seit der Wehrpflichtreform Anfang des Jahres in Kraft und lautet in Paragraf 3 und Paragraf 2 des Wehrpflichtgesetzes.
- Männer im wehrpflichtigen Alter müssen sich stets eine Genehmigung ausstellen lassen, wenn sie die Bundesrepublik länger als drei Monate verlassen wollen.
- Die Auswirkungen der Änderung dürften weitreichend sein: Junge Studenten, die ein Auslandssemester oder Gap Year machen wollen, oder Männer, die einen Job im Ausland annehmen wollen, müssen sich zuvor beim Karrierecenter der Bundeswehr eine Genehmigung dafür ausstellen lassen.
- Die Regelung gilt für alle Männer im wehrpflichtigen Alter, also zwischen 17 und 45 Jahren.
- Einfach so ablehnen kann die Bundeswehr den Antrag nicht – darauf deutet eine Formulierung in Paragraf 3 hin: Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht.
- Wer sich nicht an die Regel hält, muss – Stand jetzt – offenbar keine Konsequenzen befürchten.
- Die neue Regelung ist eine „für den Bedarfsfall belastbare und aussagekräftige“ Wehrerfassung.
- Der Hintergrund der neuen Regelung sei eine „für den Ernstfall wissen, wer sich gegebenenfalls längerfristig im Ausland aufhält“.
- Die Genehmigung wird grundsätzlich immer erteilt, wenn für den betreffenden Zeitraum keine konkrete Dienstleistung als Soldatin oder Soldat zu erwarten ist.
- Das Verteidigungsministerium räumt ein, dass die neue Vorschrift insbesondere für junge Menschen „tiefgreifend“ sei.
- Die Regelung wurde erst vor einigen Wochen in den sozialen Medien bekannt gemacht.
- Mitte März hatte ein Nutzer auf Reddit einen Vorfall berichtet, der kurz darauf entfernt wurde – offenbar, weil die Moderatorinnen und Moderatoren des Forums an einen Aprilscherz bezieungsweise Fake News glaubten.
- Der Fall war von einem Auslandssemester nach Hause gekommen und von einem Grenzbeamten am Flughafen auf die neue Regelung angesprochen worden – sehr zur Verwunderung des Studenten, der von dem Gesetz bis dato noch gar nichts gehört hatte.
- Die Öffentlichkeit wurde nicht transparent über die einschneidende Regelung informiert.
- Das Verteidigungsministerium ließ zunächst auf RND-Anfrage unbeantwortet.
- Die neue Regelung gilt in Deutschland seit der Wehrpflichtreform Anfang des Jahres.
- Die Regelung ist in Paragraf 3 und Paragraf 2 des Wehrpflichtgesetzes aufgeführt.
- Die Bundesrepublik Deutschland liegt in Europa.
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