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Neue Wehrpflichtregel: Männer müssen Auslandsaufenthalte melden

Vielen jungen Männern und ihren Familien scheint die Nachricht gehörig das Osterfest vermiest zu haben – zumindest deuten das zahlreiche empörte Post…

Fakten

  • Die neue Regelung gilt für Männer im wehrpflichtigen Alter, also zwischen 17 und 45.
  • Männer müssen sich beim Karrierecenter der Bundeswehr stets eine Genehmigung ausstellen lassen, sofern sie die Bundesrepublik länger als drei Monate verlassen wollen.
  • Die neue Regelung ist seit Anfang des Jahres aufgeführt in Paragraf 2 und Paragraf 3 des Wehrpflichtgesetzes.
  • Die Auswirkungen der Änderung dürften weitreichend sein: Junge Studenten, die ein Auslandssemester oder Gap Year machen wollen, oder Männer, die einen Job im Ausland annehmen wollen, müssten sich zuvor einer Genehmigung ausstellen lassen.
  • Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht.
  • Die Regelung gilt grundsätzlich außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls.
  • Die neue Regelung ist eine Änderung der Paragraf 2 des Wehrpflichtgesetzes, die bislang in Deutschland nur während des Kalten Krieges galt.
  • Die Bundesrepublik Deutschland liegt in Europa.