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Private Altersvorsorge reformiert: Staatliche Zulagen für Kinder und Sparer deutlich erhöht

Zu teuer, zu unflexibel, zu kompliziert: Die Riester-Rente steht seit Langem in der Kritik. Deshalb hat der Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet,…

Fakten

  • Die Riester-Rente steht seit langem in der Kritik.
  • Der Bundestag hat ein neues Gesetz verabschiedet, das die staatlich geförderte, private Altersvorsorge reformiert.
  • Das Ziel ist, dass mehr Menschen fürs Alter Geld zurücklegen und die Chancen des Kapitalmarkts besser nutzen.
  • Ab Januar 2027 wird der Staat auch renditestarke und zugleich risikoreiche Anlagen wie ETFs in einem Altersvorsorgedepot fördern.
  • Jeder Sparer kann bis zu 540 Euro an staatlicher Förderung im Jahr bekommen, plus 300 Euro Zusatzzulage pro Kind.
  • Eine Familie mit zwei erwachsenen Sparern und zwei Kindern kann also insgesamt bis zu 1680 Euro jährlich einstreichen.
  • Dazu muss jeder Elternteil 150 Euro im Monat oder 1800 Euro im Jahr in ein neues, zertifiziertes Anlageprodukt für die private Altersvorsorge einzahlen.
  • Sparsummen bis zu 360 Euro pro Jahr mit 50 Cent pro eingezahltem Euro bezuschusst werden (also maximal 180 Euro).
  • Danach gibt es weniger Förderung, nämlich nur noch 25 Cent für jeden Euro Eigenbeitrag – und zwar bis zur Gesamtsparsumme von 1800 Euro.
  • Wer möchte, kann aber bis zu einem Maximalbetrag von 6840 Euro im Jahr weiter in die Altersvorsorge einzahlen.
  • Bis zu einem Sparbetrag von 300 Euro pro Jahr gibt es 300 Euro zusätzlich vom Staat.
  • Das Fördersystem ist zwar kompliziert – aber es ist auch sozial. Denn es bezuschusst kleine Sparbeträge und Familien überproportional.
  • Sparer müssen also aktiv eine für die Förderung zertifizierte Altersvorsorge abschließen.
  • Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass eine nie da gewesene neue Verkaufswelle anrollen wird.
  • Die Experten raten, auf das staatlich organisierte Standardprodukt zu warten: Es soll eine einfache und verlässliche Option für alle werden.
  • Wie schon bei der Riester-Rente können Banken und Versicherungen Altersvorsorgeprodukte zu hohen Kosten anbieten, die in bestimmten Fällen große Teile des Ersparten aufzehren.
  • Ein Kostendeckel gibt es lediglich für sogenannte Standardprodukte, die jeder Anbieter von Altersvorsorgeprodukten im Portfolio haben muss.
  • Für diese Standardprodukte gelten einheitliche Regeln, sie dürfen maximal ein Prozent an Gebühren kosten.
  • Ein Rechenbeispiel: Wenn eine 40-Jährige ohne Kinder und mit einem Jahresverdienst von 50.500 Euro monatlich 150 Euro spart, lohnt sich ein Altersvorsorgeprodukt für sie bei einer angenommenen Rendite von sechs Prozent nur bis zu Kosten von einem Prozent.
  • Schon ab 1,1 Prozent Gebühren wäre ihre Sparsumme im Alter größer, wenn sie in einen günstigen ETF-Sparplan ohne staatliche Zulagen investiert.
  • Das zeigt ein Altersvorsorge-Rechner von Finanztip.
  • Hartmut Walz, Professor für Finanzwirtschaft an der Hochschule Ludwigshafen, hält Kosten von 0,2 Prozent pro Jahr für sachlich ausreichend: "Alles darüber bedeutet eine nicht zu rechtfertigende Umverteilung staatlich subventionierten privaten Altersvorsorgevermögens zugunsten der Finanzindustrie."
  • Die Verbraucherzentrale warnt zudem: Viele Anbieter könnten mit niedrigen Kosten starten, um Kunden zu gewinnen, und sich gleichzeitig das Recht vorbehalten, die Kosten später zu erhöhen.
  • Die Bundesregierung hat angekündigt, einen staatlich organisierten Altersvorsorgefonds einzurichten, um ein solides, kostengünstiges Angebot für Menschen zu schaffen, die wenig Erfahrung am Kapitalmarkt haben.
  • Wie hoch die Kosten für dieses staatliche Produkt sein werden, muss noch in einer Verordnung geregelt werden.
  • Sie dürfen aber ebenfalls ein Prozent nicht überschreiten.
  • Als Träger ist unter anderem die Bundesbank im Gespräch.
  • Frühestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres.
  • Ausnahmen gibt es für Menschen, die schon vorher eine gesetzliche Altersrente, Pension oder Soldatenversorgung beziehen.
  • Wer das Ersparte vorher braucht, um beispielsweise eine Immobilie zu finanzieren, kann den Altersvorsorgevertrag zwar kündigen – dann müssen aber alle staatlichen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.