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ZOLL-DD: Zollfahnder finden Liquids und liquide Mittel / Zollfahnder beschlagnahmen bei Durchsuchung 479 Vapes und 45.000 Euro Bargeld

Dresden (ots) - Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Erfurt durchsuchten Zöllnerinnen und Zöllner am 01.04.2026 insgesamt sechs Objekte in Erfurt, Arnstadt und Delitzsch. Sie wurden dabei von Kräften der Bundespolizei unterstützt. Die Ermittlungen ...

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Fakten

  • Die Ermittlungen richten sich gegen drei männliche und eine weibliche Beschuldigte.
  • Das Quartett steht im Verdacht, sich unversteuerte Substitut in Form von E-Zigaretten sowie Tabakerzeugnisse in Form von Snus beschafft und diese anschließend unversteuert weiterverkauft zu haben.
  • Im Rahmen der Durchsuchungen wurden ca. 45.000 Euro Bargeld, zehn Liter Substitute, 136 Dosen Snus sowie 479 Vapes sichergestellt.
  • Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Erfurt sowie des Zollfahndungsamtes Dresden dauern an.
  • Substitute für Tabakwaren (insbesondere Liquids für E-Zigaretten) unterliegen in Deutschland seit dem 01. Juli 2022 der Tabaksteuer.
  • Liquids und Aromen für E-Zigaretten werden, unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten, als Substitute für Tabakwaren besteuert.
  • In Deutschland ist der Verkauf von tabakhaltigem Snus jedoch verboten.
  • Die Durchsuchung fand am 01.04.2026 statt.
  • Die Durchsuchung wurde von Kräften der Bundespolizei unterstützt.
  • Die Durchsuchung fand in Erfurt, Arnstadt und Delitzsch statt.
  • Die Beschuldigten stehen im Verdacht, sich unversteuerte Substitut in Form von E-Zigaretten sowie Tabakerzeugnisse in Form von Snus beschafft und diese anschließend unversteuert weiterverkauft zu haben.