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Textilgesetz gegen Shein und Co.: Fast-Fashion-Hersteller sollen für Altkleider zahlen

Damit sich die Sammlung und Entsorgung von Altkleidern auch finanziell wieder lohnt, sollen dafür künftig die Hersteller bezahlen. Das plant Bundesum…

Fakten

  • Das Textilgesetz soll Fast-Fashion-Hersteller für Altkleider zahlen
  • Die Bundesregierung plant ein neues Textilgesetz, um die Sammlung und Entsorgung von Altkleidern finanziell wieder lohnt zu machen
  • Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger
  • Die Sortierung per Hand ergibt weniger verwertbare Kleidung, der Rest muss kostenpflichtig entsorgt werden
  • Deutsche Privathaushalte produzieren immer mehr Bekleidungs- und Textilabfälle
  • Zwischen 2013 und 2023 stieg das Volumen laut Statistischem Bundesamt um 55 Prozent auf rund 175.000 Tonnen
  • Pro Kopf wurden demnach zuletzt etwa zwei Kilogramm Textilabfälle produziert
  • Hersteller sollen sich nach Schneiders Plänen künftig an Organisationen für Herstellerverantwortung beteiligen, die sich aus ihren Beiträgen finanzieren
  • Die neue Regelung soll eine Sammelquote von 70 Prozent erreichen müssen
  • Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie sieht in den Plänen mitnichten ein wirksames Mittel gegen Billigprodukte, sondern fürchtet negative Konsequenzen für heimische Hersteller
  • Die neue Regelung soll auch internationalen Onlineplattformen wie Temu oder Shein unterliegen
  • Die Kosten sollen je nach Umweltfreundlichkeit des Produkts variieren
  • Die Deutsche Umwelthilfe hält das jedoch für eine zahnlose Regulierung
  • Die neue Regelung soll auch unverkaufbare Kleidung kostenlos annehmen, wenn sie in Sozialkaufhäuser oder Kleiderkammern weitergegeben wird