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Drohnenflüge über Sachsen: Anzeigen nehmen zu – was Bürger beachten müssen
In Deutschland ist die Zahl der registrierten Drohnenbetreiber stark gestiegen. Nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes waren 2025 rund 797.000 Betrei…
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Fakten
- Die Zahl der registrierten Drohnenbetreiber in Deutschland ist stark gestiegen und betrug 2025 rund 797.000.
- In Sachsen ist die Anzahl der Anzeigen im Zusammenhang mit Drohnenflügen um 50 Prozent gestiegen, von 58 Fällen 2023 auf insgesamt 87 Fälle 2025.
- Ein Drohnenpilot erhielt nach einem Einsatz beim Altstadtfest ein Bußgeld von rund 510 Euro für das Überfliegen einer Menschenansammlung und andere Vorschriften missachtet haben.
- Die Landesdirektion Sachsen ist für Genehmigungen, Aufsicht und Bußgeldverfahren zuständig.
- Viele private Flüge fallen unter die sogenannte offene Kategorie der europäischen Drohnenverordnung.
- Drohnenbetreiber müssen die geltenden Regeln kennen und einhalten, um Sicherheit im Luftraum und den Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
- Für viele Flüge ist ein EU-Kompetenznachweis erforderlich, der nach einer Online-Schulung und einem anschließenden Test erworben werden kann.
- Die Drohne muss immer in Sichtweite bleiben und maximal 120 Meter über dem Boden fliegen.
- Menschenansammlungen dürfen grundsätzlich nicht überflogen werden.
- Je nach Drohnenklasse gelten zusätzliche Mindestabstände zu unbeteiligten Personen.
- Es gibt feste Flugverbotszonen, wie Bereiche in der Nähe von Flughäfen und Flugplätzen, Einsatzorte von Polizei oder Rettungskräften sowie bestimmte Naturschutzgebiete.
- Vor jedem Flug sollte geprüft werden, ob Beschränkungen bestehen – etwa mithilfe von Drohnenkarten oder Apps.
- Aufnahmen von Personen oder privaten Grundstücken dürfen nicht ohne Weiteres veröffentlicht werden und persönliche Rechte müssen eingehalten werden.
- Drohnenflüge über Städte und Landschaften sind grundsätzlich möglich, wenn sich Betreiber vorab informieren und alle Regeln beachten.