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Waldheimerin findet 1000 Euro im Geldautomaten und landet auf der Anklagebank

Wie hätten Sie reagiert? Man geht zum Geldautomaten, um sich etwas Bargeld zu ziehen. In diesem Moment fängt das Gerät an zu rattern und 1000 Euro li…

Fakten

  • Die Waldheimerin fand 1000 Euro im Geldautomaten.
  • Die Anklagebank befand sich in der Filiale der Kreissparkasse Döbeln in Waldheim.
  • Die Angeklagte wurde wegen des Tatvorwurfs der Unterschlagung angeklagt.
  • Die Angeklagte hatte das Geld zunächst mit nach Hause genommen und erst am 3. Juni 2025 zurückgegeben.
  • Die Angeklagte war emotional recht angefasst und stockte während ihrer Einlassung zu dem Geschehen.
  • Die Angeklagte erklärte, dass sie das Geld herausgenommen hatte, weil der Automat gerattert hat und das Fach geöffnet sich.
  • Die Angeklagte sagte, dass die vorherige Kundin ihren Pkw bestiegen und davongefahren ist.
  • Die Angeklagte hatte noch 500 Euro von ihrem eigenen Konto gezogen.
  • Die Sparkasse war bereits geschlossen, als die Angeklagte das fremde Geld nicht zurückgeben konnte.
  • Die Angeklagte versuchte, das Geld am darauffolgenden Montag gemeinsam mit ihrer Mutter zurückzugeben.
  • Die Schlange in der Filiale sei zu lang gewesen und sie habe einen Termin gehabt.
  • Das Geld lag zunächst in einem Küchenschrank und geriet erst durch berufliche Belastung und gesundheitliche Probleme in Vergessenheit.
  • Ein Schreiben kam von der Sparkasse, aber nach einer Anzeige von der Polizei.
  • Die Angeklagte ging zur Sparkasse nach Waldheim, wo ihr das Geld nicht abgenommen wurde.
  • Erst in der Hauptfiliale in Döbeln wurde sie das Geld letztlich los.
  • Der Automat zeigte den Fehlercode „Setzen Sie sich mit Ihrem Bankberater in Verbindung!“ an.
  • Die Angeklagte hatte den Fehlercode bemerkt und ging zum Automaten, um es zu klären.
  • Die zuständige Servicemitarbeiterin der Sparkasse bestätigte, dass es technische Probleme mit dem Automaten gegeben hatte.
  • Das Geld war praktisch nicht angerührt worden und lag in der gleichen Stückelung vor wie ausgegeben.
  • Die Angeklagte erklärte plausibel, warum sie sich so spät gemeldet hat.
  • Das Gericht sah den Anklagepunkt für nicht gegeben an und beantragte Freispruch für die Waldheimerin.
  • Die Staatsanwaltschaft sah den Anklagepunkt für nicht gegeben an und beantragte Freispruch für die Waldheimerin.
  • Der Richter entschied, dass es keinen Vorsatz gegeben habe, aber ein Versäumnis gewesen sei, durch das letztlich keine bleibenden Schäden entstanden sind.
  • Das Gericht mahnte, dass so etwas nicht durchrutschen dürfe.