Sachsens Justizministerin unterstützt Strafbarkeit pornografischer Deepfakes
Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat sich im Fall der Schauspielerin Collien Fernandes für eine Prüfung möglicher Lücken im Strafrech…
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Fakten
- Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert hat sich im Fall der Schauspielerin Collien Fernandes für eine Prüfung möglicher Lücken im Strafrecht ausgesprochen.
- Es seien unglaubliche Vorwürfe, die derzeit im Raum stünden.
- Constanze Geiert findet es schockierend und verwerflich.
- Derzeit liefen Vorermittlungen in Spanien.
- Diese müssten abgewartet werden.
- Es gebe jedoch aus ihrer Sicht keine Zweifel, dass eine strafrechtliche Aufklärung und Verfolgung möglicher pornografischer Deepfakes erforderlich sei.
- Eine Verschärfung des Strafrechts müsse jedoch mit Augenmaß erfolgen.
- Constanze Geiert pladiert dafür, einmal kurz Luft zu holen und zu prüfen, was in dem Bereich heute schon strafbar ist und ob tatsächlich Lücken bestehen.
- Das Thema sei zu wichtig, um es aus tagespolitischen Gründen schnell abzuräumen.
- Von Schnellschüssen, die die politische Aufregung rasch besänftigen sollen, halte sie nichts.
- Das Strafrecht gilt auch in fünf Jahren noch und muss deshalb auch in fünf Jahren noch gut handhabbar sein.
- Wenn es Strafbarkeitslücken geben sollte, wäre den Opfern mit einem gut durchdachten Entwurf und konsequenten und effektiven Regelungen am besten geholfen.
- Das Sexualstrafrecht ist in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft worden.
- Unter anderem ist die Verletzung des Intimbereichs, des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen strafrechtlich verboten worden.
- Auch Stalking wurde in das Strafgesetzbuch aufgenommen.
- Bestimmte Taten wie beispielsweise das Fotografieren in der Sauna können unter Umständen bereits jetzt als Beleidigung geahndet werden.
- Die Debatte sollte nicht dazu genutzt werden, in den geplanten Gesetzentwurf alle Strafrechtsverschärfungen aufzunehmen, über die seit geraumer Zeit diskutiert werde.
- Beispiele seien das sogenannte Catcalling (obszöne Gesten) und das bloße Fotografieren bekleideter Menschen in einem Park, das nach Geierts Auffassung nicht in das Strafgesetzbuch gehört.
- Die Verbreitung solcher Bilder sei unter Umständen schon jetzt strafbar.
- Verwerfliches Tun wie es im Fall Collien Fernandes bekannt geworden sei, müsse verfolgt werden.
- Die Ermittlungsbehörden dürften aber, wenn sie den Anforderungen im Bereich der Cyberkriminalität gerecht werden sollen, nicht überfrachtet werden.
- Schon jetzt stehe die Aufklärung von Straftaten im digitalen Raum vor wesentlichen Problemen.
- Hintergrund der Debatte sind schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die zuerst der 'Spiegel' berichtet hatte.
- Ulmens Anwalt Christian Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, bei der es sich 'in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung' handle.
- Zudem würden 'unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet'.
- An diesem Mittwoch will das Kabinett in Berlin über einen Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin entscheiden.
- Bayerns Justizminister Eisenreich (CSU) hatte bereits vor zwei Jahren eine Verschärfung gefordert.
- Ein neuer Paragraf sollte die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung ahnden.
- Der Strafrahmen solle sich an dem der einfachen Körperverletzung orientieren.