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Sachsens Justizministerin unterstützt Strafbarkeit pornografischer Deepfakes

Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat sich im Fall der Schauspielerin Collien Fernandes für eine Prüfung möglicher Lücken im Strafrech…

Fakten

  • Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert hat sich im Fall der Schauspielerin Collien Fernandes für eine Prüfung möglicher Lücken im Strafrecht ausgesprochen.
  • Es seien unglaubliche Vorwürfe, die derzeit im Raum stünden.
  • Constanze Geiert findet es schockierend und verwerflich.
  • Derzeit liefen Vorermittlungen in Spanien.
  • Diese müssten abgewartet werden.
  • Es gebe jedoch aus ihrer Sicht keine Zweifel, dass eine strafrechtliche Aufklärung und Verfolgung möglicher pornografischer Deepfakes erforderlich sei.
  • Eine Verschärfung des Strafrechts müsse jedoch mit Augenmaß erfolgen.
  • Constanze Geiert pladiert dafür, einmal kurz Luft zu holen und zu prüfen, was in dem Bereich heute schon strafbar ist und ob tatsächlich Lücken bestehen.
  • Das Thema sei zu wichtig, um es aus tagespolitischen Gründen schnell abzuräumen.
  • Von Schnellschüssen, die die politische Aufregung rasch besänftigen sollen, halte sie nichts.
  • Das Strafrecht gilt auch in fünf Jahren noch und muss deshalb auch in fünf Jahren noch gut handhabbar sein.
  • Wenn es Strafbarkeitslücken geben sollte, wäre den Opfern mit einem gut durchdachten Entwurf und konsequenten und effektiven Regelungen am besten geholfen.
  • Das Sexualstrafrecht ist in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft worden.
  • Unter anderem ist die Verletzung des Intimbereichs, des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Persönlichkeitsrechte durch Bildaufnahmen strafrechtlich verboten worden.
  • Auch Stalking wurde in das Strafgesetzbuch aufgenommen.
  • Bestimmte Taten wie beispielsweise das Fotografieren in der Sauna können unter Umständen bereits jetzt als Beleidigung geahndet werden.
  • Die Debatte sollte nicht dazu genutzt werden, in den geplanten Gesetzentwurf alle Strafrechtsverschärfungen aufzunehmen, über die seit geraumer Zeit diskutiert werde.
  • Beispiele seien das sogenannte Catcalling (obszöne Gesten) und das bloße Fotografieren bekleideter Menschen in einem Park, das nach Geierts Auffassung nicht in das Strafgesetzbuch gehört.
  • Die Verbreitung solcher Bilder sei unter Umständen schon jetzt strafbar.
  • Verwerfliches Tun wie es im Fall Collien Fernandes bekannt geworden sei, müsse verfolgt werden.
  • Die Ermittlungsbehörden dürften aber, wenn sie den Anforderungen im Bereich der Cyberkriminalität gerecht werden sollen, nicht überfrachtet werden.
  • Schon jetzt stehe die Aufklärung von Straftaten im digitalen Raum vor wesentlichen Problemen.
  • Hintergrund der Debatte sind schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die zuerst der 'Spiegel' berichtet hatte.
  • Ulmens Anwalt Christian Schertz kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, bei der es sich 'in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung' handle.
  • Zudem würden 'unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet'.
  • An diesem Mittwoch will das Kabinett in Berlin über einen Gesetzesentwurf der Bundesjustizministerin entscheiden.
  • Bayerns Justizminister Eisenreich (CSU) hatte bereits vor zwei Jahren eine Verschärfung gefordert.
  • Ein neuer Paragraf sollte die Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Fälschung ahnden.
  • Der Strafrahmen solle sich an dem der einfachen Körperverletzung orientieren.