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Sachsen will weitere Bestattungsformen zulassen – diese Änderungen sind geplant

Sachsen will weitere Formen der Bestattung ermöglichen. So soll künftig auch die Grablegung in Tüchern möglich sein. Sachsen ist eines der letzten Bu…

Fakten

  • Sachsen will weitere Bestattungsformen zulassen
  • Die Grablegung in Tüchern soll künftig möglich sein
  • Sachsen ist eines der letzten Bundesländer, in denen die Grablegung in Tüchern bisher nicht möglich war
  • Gemeinsam mit seinem Haustier beerdigen lassen sollen Menschen künftig
  • Das Kabinett gab den Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes zur Anhörung frei
  • Die Gesetzesnovelle soll Wünschen der Bevölkerung und Bedürfnissen der Friedhofsträger entgegenkommen
  • Unser gesellschaftliches Miteinander unterliegt einem ständigen Wandel, damit geht immer auch eine Veränderung der Bestattungskultur und der Trauerbewältigung einher
  • Sachsen hat seit 1994 ein unverändertes Bestattungsgesetz
  • Die Bestattungskultur in Sachsen hat sich im Laufe der Jahre hin zu naturnahen, liberalen, individuelleren und kostengünstigen Formen der Beisetzung gewandelt
  • Eltern haben künftig eine Wahlmöglichkeit bei Fehl- oder Totgeburten
  • Die sogenannten Sternenkinder sollen nur noch ab einem Gewicht von 1000 Gramm individuell bestattet werden müssen
  • Der Friedhofszwang bleibt erhalten, allerdings werden neue Beisetzungsformen zugelassen
  • Mögliche Beisetzungsformen sind die Verstreuen von Totenasche auf eigens dafür vorgesehenen Friedhofsflächen oder eine Baumbestattung im Wurzelbereich auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald
  • Eine Anzucht von Lebensbäumen soll möglich sein, bei der die Asche mit Erde gemischt wird, um die Bäume dann auf dem Friedhof zu pflanzen
  • Auf ausdrücklichen Wunsch der verstorbenen Person soll es auch möglich sein, Teile der Asche zu privaten Erinnerungsstücken verarbeiten zu lassen
  • Eine Teilung der Asche gegen oder ohne den Willen der verstorbenen Person soll nicht stattfinden
  • Der Grundsatz der Totenruhe gilt weiter - auch für Urnen
  • Die Umbettung von Urnen soll leichter sein
  • An der Sargpflicht wird festgehalten, Ausnahme ist die Bestattung im Tuch, die in muslimischen Ländern üblich ist
  • Todesbescheinigungen sollen in Zukunft elektronisch ausgestellt und übermittelt werden können
  • Die Überarbeitung soll einen zukunftssicheren Entwurf haben, der eine gute Balance zwischen Tradition und Neuerungen schafft
  • Sachsen liegt in Deutschland