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Sachsen will weitere Bestattungsformen zulassen – diese Änderungen sind geplant
Sachsen will weitere Formen der Bestattung ermöglichen. So soll künftig auch die Grablegung in Tüchern möglich sein. Sachsen ist eines der letzten Bu…
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Fakten
- Sachsen will weitere Bestattungsformen zulassen
- Die Grablegung in Tüchern soll künftig möglich sein
- Sachsen ist eines der letzten Bundesländer, in denen die Grablegung in Tüchern bisher nicht möglich war
- Gemeinsam mit seinem Haustier beerdigen lassen sollen Menschen künftig
- Das Kabinett gab den Entwurf eines neuen Bestattungsgesetzes zur Anhörung frei
- Die Gesetzesnovelle soll Wünschen der Bevölkerung und Bedürfnissen der Friedhofsträger entgegenkommen
- Unser gesellschaftliches Miteinander unterliegt einem ständigen Wandel, damit geht immer auch eine Veränderung der Bestattungskultur und der Trauerbewältigung einher
- Sachsen hat seit 1994 ein unverändertes Bestattungsgesetz
- Die Bestattungskultur in Sachsen hat sich im Laufe der Jahre hin zu naturnahen, liberalen, individuelleren und kostengünstigen Formen der Beisetzung gewandelt
- Eltern haben künftig eine Wahlmöglichkeit bei Fehl- oder Totgeburten
- Die sogenannten Sternenkinder sollen nur noch ab einem Gewicht von 1000 Gramm individuell bestattet werden müssen
- Der Friedhofszwang bleibt erhalten, allerdings werden neue Beisetzungsformen zugelassen
- Mögliche Beisetzungsformen sind die Verstreuen von Totenasche auf eigens dafür vorgesehenen Friedhofsflächen oder eine Baumbestattung im Wurzelbereich auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald
- Eine Anzucht von Lebensbäumen soll möglich sein, bei der die Asche mit Erde gemischt wird, um die Bäume dann auf dem Friedhof zu pflanzen
- Auf ausdrücklichen Wunsch der verstorbenen Person soll es auch möglich sein, Teile der Asche zu privaten Erinnerungsstücken verarbeiten zu lassen
- Eine Teilung der Asche gegen oder ohne den Willen der verstorbenen Person soll nicht stattfinden
- Der Grundsatz der Totenruhe gilt weiter - auch für Urnen
- Die Umbettung von Urnen soll leichter sein
- An der Sargpflicht wird festgehalten, Ausnahme ist die Bestattung im Tuch, die in muslimischen Ländern üblich ist
- Todesbescheinigungen sollen in Zukunft elektronisch ausgestellt und übermittelt werden können
- Die Überarbeitung soll einen zukunftssicheren Entwurf haben, der eine gute Balance zwischen Tradition und Neuerungen schafft
- Sachsen liegt in Deutschland