Datenschutz in Sachsen: Höchststand bei Beschwerden und Pannen
Beschwerden zum Datenschutz und zu Datenpannen haben in Sachsen im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Der Schutz der Privatsphäre sei…
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Fakten
- Der Schutz der Privatsphäre sei den Bürgerinnen und Bürgern wichtiger denn je
- In Sachsen wurden im letzten Jahr mehr als 1.600 Eingaben zum Datenschutz eingereicht, 29 Prozent mehr als im Vorjahr.
- Die starke Zunahme der Beschwerden auf Künstliche Intelligenz zurückzuführen ist
- Mithilfe von Chatbots würden die Betroffenen eher auf die zuständigen Behörden aufmerksam werden
- KI beschleunigt die Erstellung eines Schreibens
- Die Qualität der Eingaben steige aber nicht
- Rund 900 Beratungen wurden durch die Datenschutzbeauftragte angeboten, was einem Anstieg von 22 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
- Bei den Datenpannen gab es einen Rekord mit 1.058 Vorfällen
- Die häufigsten Pannen waren der Fehlversand und Verlust von Daten auf dem Postweg, offene E-Mail-Verteiler, Hacking, Schadcodes sowie Einbruch und Diebstahl.
- Die Europäische Union, Deutschland und Sachsen stehen vor der Herausforderung, die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken
- Einsparpotenzial werde etwa beim Abbau von Bürokratie und Personal gesehen
- Auf EU-Ebene soll die Datenschutzgrundverordnung geändert werden
- Die Bundesregierung plant eine Zentralisierung der Datenschutzaufsicht.
- Die Zahl der Eingaben zur Videoüberwachung im privaten Bereich nahm 2025 erneut zu, insgesamt 270 Beschwerden wurden registriert.
- Der Anstieg ist fast ausschließlich auf Fälle zurückzuführen, in denen Privatpersonen im Umfeld ihrer Wohnungen oder Häuser Kameras einsetzen.
- Häufig würden unrechtmäßig öffentliche Gehwege oder Mieterbereiche gefilmt
- Die Datenschutzbeauftragte stellte klar: 'Es ist nicht die Aufgabe privater Akteure, mit ihrer Überwachung des öffentlichen Raums Hilfspolizei zu spielen'
- Ein erheblicher Verstoß stellte die Datenschutzbeauftragte nach einer Beschwerde aus einer Flüchtlingsunterkunft fest.
- In der für über 100 Geflüchtete eingerichteten ehemaligen Fabrikhalle waren die Wohnbereiche nach oben hin offen und die dort Untergebrachten zum Teil permanent unter Videoüberwachung
- Ein weiteres Thema für Datenschützer sind Mieterselbstauskünfte, mit denen die Bonität der Betroffenen geprüft werden soll.
- Generell gilt: Bei der Einholung von Mieterselbstauskünften hat der Vermieter oder die Vermieterin sich auf streng gemessene, an der Vertragsanbahnung erforderliche Angaben zu beschränken.
- Angaben wie Staatsangehörigkeit seien nicht erlaubt
- Geburtsorte, Religionszugehörigkeit, Steuerklasse sowie Angaben zur Krankenkasse könnten geschwärzt werden.
- Ein Bußgeld in Höhe von 7500 Euro wurde gegen einen Gastronomiebetrieb verhängt, der bis auf die Toiletten den gesamten Innenbereich und die Außensitze und auch die angrenzende Fußgängerpassage überwacht hatte.
- Im privaten Bereich belief sich die Höhe der acht verhängten Bußgelder auf insgesamt 10.875 Euro
- Im öffentlichen Bereich waren es zwölf Verfahren, wobei die Summe der Buß- und Verwarnungsgelder zusammen bei 7600 Euro lag.