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Iran droht Touristenzielen weltweit: Wie Sicherheitsexperten die Drohung einschätzen

Seit dem Ausbruch des Krieges im Nahen Osten steht die Tourismusbranche vor großen Herausforderungen. Die Pläne Hunderttausender Reisender wurden dur…

Fakten

  • Der Iran droht weltweit mit Terroranschlägen an touristischen Orten.
  • Die Feinde Teherans könnten sich in Parks, Erholungsgebieten und an Touristenorten nicht mehr sicher fühlen
  • Die Pläne von Hunderttausenden Reisender wurden durcheinandergeworfen: Urlauberinnen und Urlauber saßen teilweise tagelang fest.
  • Reisen zu beliebten Zielen im Nahen Osten müssen storniert werden, Flugverbindungen wurden gestrichen.
  • Das Auswärtige Amt hat Reisewarnungen für etliche Länder ausgesprochen.
  • Die Drohung des Irans wird als Teil der iranischen Strategie, die Kosten des Krieges zu erhöhen, bewertet.
  • Touristische Ziele können als sogenannte weiche Ziele gelten, da sie vergleichsweise leicht zugänglich sind.
  • Die aktuelle terroristische Bedrohung für Reisende ist auch differenziert zu sehen.
  • In Krisenregionen wie dem Nahen Osten, Teilen Afrikas oder der Ukraine ist das Risiko durch Krieg, politische Instabilität und Terrorismus hoch.
  • Die neue Risk Map wurde von A3M aufgrund des Nahost-Krieges aktualisiert.
  • Zypern hat eine Risikobewertung von Level 2 „geringes Risiko“ (hellgrün) auf Level „erhöhtes Risiko“ (gelb) angehoben.
  • Die Türkei hat sich nicht verändert in der Risikobewertung.
  • Europa allgemein, Skandinavien im Besonderen, aber auch asiatische Ziele wie Japan gelten den Sicherheitsexperten von A3M zufolge als sicher.
  • Reisende sollten vor einer Reise aktuelle Hinweise prüfen und die Lage in der Zielregion sorgfältig bewerten.
  • Es empfiehlt sich, größere Menschenansammlungen sowie symbolische Orte zu meiden und die lokalen Nachrichten aufmerksam zu verfolgen.
  • Generell ist es ratsam, unauffällig zu bleiben – dazu gehört auch, politische Diskussionen zu vermeiden und keine auffälligen Symbole zu zeigen.
  • Wichtige Notfallkontakte sollten gespeichert und, wenn möglich, eine Registrierung in Krisenvorsorgelisten (zum Beispiel: ELEFAND) vorgenommen werden.
  • Reisende sollten flexibel bleiben und mögliche Änderungen einkalkulieren, da es insbesondere im Nahen Osten häufiger zu Flugausfällen oder Sperrungen kommen kann.
  • Die aktuelle terroristische Bedrohung für Reisende ist auch differenziert zu sehen.
  • In Krisenregionen wie dem Nahen Osten, Teilen Afrikas oder der Ukraine ist das Risiko durch Krieg, politische Instabilität und Terrorismus hoch.
  • Das Auswärtige Amt hat Reisewarnungen für etliche Länder ausgesprochen, darunter Israel, Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.
  • Reisewarnungen gelten auch für Transitaufenhalte in diesen Ländern.
  • Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein guter Indikator dafür, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt.
  • Bei Individualreisen sind Reisende auf die Kulanz vom Hotel oder der Airline angewiesen, falls sie kostenfrei stornieren wollen.
  • Für Flugreisende gilt die Fluggastrechteverordnung, die im Fall von ausfallenden Flügen die Ansprüche regelt.
  • Besorgte Pauschalreisende sollten immer zuerst das Gespräch mit dem Reiseveranstalter suchen, bevor sie sich für eine vorschnelle Stornierung entscheiden.
  • Versicherungen helfen bei Terrorismusgefahren meist nicht.
  • Reiseabbruchversicherung oder Reiserücktrittsversicherung greifen in der Regel nur, wenn ein versichertes Ereignis eintritt – zum Beispiel: Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder ein erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion oder Naturkatastrophen.
  • Eine wichtige Frage ist: Sind die Sicherheitsbehörden noch funktionstüchtig, haben sie die Oberhand?
  • Ein Rücktritt allein, weil sich die Sicherheitslage im Reiseland verschlechtert oder dort Krieg herrscht, ist normalerweise nicht versichert.
  • Die Übersicht über alle aktuellen Reisewarnungen und Teilreisewarnungen kann auf der Webseite des Auswärtigen Amtes gefunden werden.
  • Die aktuelle terroristische Bedrohung für Reisende ist auch differenziert zu sehen.
  • In Krisenregionen wie dem Nahen Osten, Teilen Afrikas oder der Ukraine ist das Risiko durch Krieg, politische Instabilität und Terrorismus hoch.
  • Die neue Risk Map wurde von A3M aufgrund des Nahost-Krieges aktualisiert.
  • Zypern hat eine Risikobewertung von Level 2 „geringes Risiko“ (hellgrün) auf Level „erhöhtes Risiko“ (gelb) angehoben.
  • Die Türkei hat sich nicht verändert in der Risikobewertung.
  • Europa allgemein, Skandinavien im Besonderen, aber auch asiatische Ziele wie Japan gelten den Sicherheitsexperten von A3M zufolge als sicher.
  • Reisende sollten vor einer Reise aktuelle Hinweise prüfen und die Lage in der Zielregion sorgfältig bewerten.
  • Es empfiehlt sich, größere Menschenansammlungen sowie symbolische Orte zu meiden und die lokalen Nachrichten aufmerksam zu verfolgen.
  • Generell ist es ratsam, unauffällig zu bleiben – dazu gehört auch, politische Diskussionen zu vermeiden und keine auffälligen Symbole zu zeigen.
  • Wichtige Notfallkontakte sollten gespeichert und, wenn möglich, eine Registrierung in Krisenvorsorgelisten (zum Beispiel: ELEFAND) vorgenommen werden.
  • Reisende sollten flexibel bleiben und mögliche Änderungen einkalkulieren, da es insbesondere im Nahen Osten häufiger zu Flugausfällen oder Sperrungen kommen kann.
  • Die aktuelle terroristische Bedrohung für Reisende ist auch differenziert zu sehen.
  • In Krisenregionen wie dem Nahen Osten, Teilen Afrikas oder der Ukraine ist das Risiko durch Krieg, politische Instabilität und Terrorismus hoch.
  • Das Auswärtige Amt hat Reisewarnungen für etliche Länder ausgesprochen, darunter Israel, Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.
  • Reisewarnungen gelten auch für Transitaufenhalte in diesen Ländern.
  • Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein guter Indikator dafür, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt.
  • Bei Individualreisen sind Reisende auf die Kulanz vom Hotel oder der Airline angewiesen, falls sie kostenfrei stornieren wollen.
  • Für Flugreisende gilt die Fluggastrechteverordnung, die im Fall von ausfallenden Flügen die Ansprüche regelt.
  • Besorgte Pauschalreisende sollten immer zuerst das Gespräch mit dem Reiseveranstalter suchen, bevor sie sich für eine vorschnelle Stornierung entscheiden.
  • Versicherungen helfen bei Terrorismusgefahren meist nicht.
  • Reiseabbruchversicherung oder Reiserücktrittsversicherung greifen in der Regel nur, wenn ein versichertes Ereignis eintritt – zum Beispiel: Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder ein erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion oder Naturkatastrophen.
  • Eine wichtige Frage ist: Sind die Sicherheitsbehörden noch funktionstüchtig, haben sie die Oberhand?
  • Ein Rücktritt allein, weil sich die Sicherheitslage im Reiseland verschlechtert oder dort Krieg herrscht, ist normalerweise nicht versichert.
  • Die Übersicht über alle aktuellen Reisewarnungen und Teilreisewarnungen kann auf der Webseite des Auswärtigen Amtes gefunden werden.
  • Die aktuelle terroristische Bedrohung für Reisende ist auch differenziert zu sehen.
  • In Krisenregionen wie dem Nahen Osten, Teilen Afrikas oder der Ukraine ist das Risiko durch Krieg, politische Instabilität und Terrorismus hoch.
  • Die neue Risk Map wurde von A3M aufgrund des Nahost-Krieges aktualisiert.
  • Zypern hat eine Risikobewertung von Level 2 „geringes Risiko“ (hellgrün) auf Level „erhöhtes Risiko“ (gelb) angehoben.
  • Die Türkei hat sich nicht verändert in der Risikobewertung.
  • Europa allgemein, Skandinavien im Besonderen, aber auch asiatische Ziele wie Japan gelten den Sicherheitsexperten von A3M zufolge als sicher.
  • Reisende sollten vor einer Reise aktuelle Hinweise prüfen und die Lage in der Zielregion sorgfältig bewerten.
  • Es empfiehlt sich, größere Menschenansammlungen sowie symbolische Orte zu meiden und die lokalen Nachrichten aufmerksam zu verfolgen.
  • Generell ist es ratsam, unauffällig zu bleiben – dazu gehört auch, politische Diskussionen zu vermeiden und keine auffälligen Symbole zu zeigen.
  • Wichtige Notfallkontakte sollten gespeichert und, wenn möglich, eine Registrierung in Krisenvorsorgelisten (zum Beispiel: ELEFAND) vorgenommen werden.
  • Reisende sollten flexibel bleiben und mögliche Änderungen einkalkulieren, da es insbesondere im Nahen Osten häufiger zu Flugausfällen oder Sperrungen kommen kann.
  • Die aktuelle terroristische Bedrohung für Reisende ist auch differenziert zu sehen.
  • In Krisenregionen wie dem Nahen Osten, Teilen Afrikas oder der Ukraine ist das Risiko durch Krieg, politische Instabilität und Terrorismus hoch.
  • Das Auswärtige Amt hat Reisewarnungen für etliche Länder ausgesprochen, darunter Israel, Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.
  • Reisewarnungen gelten auch für Transitaufenhalte in diesen Ländern.
  • Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein guter Indikator dafür, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt.
  • Bei Individualreisen sind Reisende auf die Kulanz vom Hotel oder der Airline angewiesen, falls sie kostenfrei stornieren wollen.
  • Für Flugreisende gilt die Fluggastrechteverordnung, die im Fall von ausfallenden Flügen die Ansprüche regelt.
  • Besorgte Pauschalreisende sollten immer zuerst das Gespräch mit dem Reiseveranstalter suchen, bevor sie sich für eine vorschnelle Stornierung entscheiden.
  • Versicherungen helfen bei Terrorismusgefahren meist nicht.
  • Reiseabbruchversicherung oder Reiserücktrittsversicherung greifen in der Regel nur, wenn ein versichertes Ereignis eintritt – zum Beispiel: Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder ein erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion oder Naturkatastrophen.
  • Eine wichtige Frage ist: Sind die Sicherheitsbehörden noch funktionstüchtig, haben sie die Oberhand?
  • Ein Rücktritt allein, weil sich die Sicherheitslage im Reiseland verschlechtert oder dort Krieg herrscht, ist normalerweise nicht versichert.
  • Die Übersicht über alle aktuellen Reisewarnungen und Teilreisewarnungen kann auf der Webseite des Auswärtigen Amtes gefunden werden.
  • Die aktuelle terroristische Bedrohung für Reisende ist auch differenziert zu sehen.
  • In Krisenregionen wie dem Nahen Osten, Teilen Afrikas oder der Ukraine ist das Risiko durch Krieg, politische Instabilität und Terrorismus hoch.
  • Die neue Risk Map wurde von A3M aufgrund des Nahost-Krieges aktualisiert.
  • Zypern hat eine Risikobewertung von Level 2 „geringes Risiko“ (hellgrün) auf Level „erhöhtes Risiko“ (gelb) angehoben.
  • Die Türkei hat sich nicht verändert in der Risikobewertung.
  • Europa allgemein, Skandinavien im Besonderen, aber auch asiatische Ziele wie Japan gelten den Sicherheitsexperten von A3M zufolge als sicher.
  • Reisende sollten vor einer Reise aktuelle Hinweise prüfen und die Lage in der Zielregion sorgfältig bewerten.
  • Es empfiehlt sich, größere Menschenansammlungen sowie symbolische Orte zu meiden und die lokalen Nachrichten aufmerksam zu verfolgen.
  • Generell ist es ratsam, unauffällig zu bleiben – dazu gehört auch, politische Diskussionen zu vermeiden und keine auffälligen Symbole zu zeigen.
  • Wichtige Notfallkontakte sollten gespeichert und, wenn möglich, eine Registrierung in Krisenvorsorgelisten (zum Beispiel: ELEFAND) vorgenommen werden.
  • Reisende sollten flexibel bleiben und mögliche Änderungen einkalkulieren, da es insbesondere im Nahen Osten häufiger zu Flugausfällen oder Sperrungen kommen kann.
  • Die aktuelle terroristische Bedrohung für Reisende ist auch differenziert zu sehen.
  • In Krisenregionen wie dem Nahen Osten, Teilen Afrikas oder der Ukraine ist das Risiko durch Krieg, politische Instabilität und Terrorismus hoch.
  • Das Auswärtige Amt hat Reisewarnungen für etliche Länder ausgesprochen, darunter Israel, Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.
  • Reisewarnungen gelten auch für Transitaufenhalte in diesen Ländern.
  • Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein guter Indikator dafür, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt.
  • Bei Individualreisen sind Reisende auf die Kulanz vom Hotel oder der Airline angewiesen, falls sie kostenfrei stornieren wollen.
  • Für Flugreisende gilt die Fluggastrechteverordnung, die im Fall von ausfallenden Flügen die Ansprüche regelt.
  • Besorgte Pauschalreisende sollten immer zuerst das Gespräch mit dem Reiseveranstalter suchen, bevor sie sich für eine vorschnelle Stornierung entscheiden.
  • Versicherungen helfen bei Terrorismusgefahren meist nicht.
  • Reiseabbruchversicherung oder Reiserücktrittsversicherung greifen in der Regel nur, wenn ein versichertes Ereignis eintritt – zum Beispiel: Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder ein erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion oder Naturkatastrophen.
  • Eine wichtige Frage ist: Sind die Sicherheitsbehörden noch funktionstüchtig, haben sie die Oberhand?
  • Ein Rücktritt allein, weil sich die Sicherheitslage im Reiseland verschlechtert oder dort Krieg herrscht, ist normalerweise nicht versichert.
  • Die Übersicht über alle aktuellen Reisewarnungen und Teilreisewarnungen kann auf der Webseite des Auswärtigen Amtes gefunden werden.
  • Die aktuelle terroristische Bedrohung für Reisende ist auch differenziert zu sehen.
  • In Krisenregionen wie dem Nahen Osten, Teilen Afrikas oder der Ukraine ist das Risiko durch Krieg, politische Instabilität und Terrorismus hoch.
  • Die neue Risk Map wurde von A3M aufgrund des Nahost-Krieges aktualisiert.
  • Zypern hat eine Risikobewertung von Level 2 „geringes Risiko“ (hellgrün) auf Level „erhöhtes Risiko“ (gelb) angehoben.
  • Die Türkei hat sich nicht verändert in der Risikobewertung.
  • Europa allgemein, Skandinavien im Besonderen, aber auch asiatische Ziele wie Japan gelten den Sicherheitsexperten von A3M zufolge als sicher.
  • Reisende sollten vor einer Reise aktuelle Hinweise prüfen und die Lage in der Zielregion sorgfältig bewerten.
  • Es empfiehlt sich, größere Menschenansammlungen sowie symbolische Orte zu meiden und die lokalen Nachrichten aufmerksam zu verfolgen.
  • Generell ist es ratsam, unauffällig zu bleiben – dazu gehört auch, politische Diskussionen zu vermeiden und keine auffälligen Symbole zu zeigen.
  • Wichtige Notfallkontakte sollten gespeichert und, wenn möglich, eine Registrierung in Krisenvorsorgelisten (zum Beispiel: ELEFAND) vorgenommen werden.
  • Reisende sollten flexibel bleiben und mögliche Änderungen einkalkulieren, da es insbesondere im Nahen Osten häufiger zu Flugausfällen oder Sperrungen kommen kann.
  • Die aktuelle terroristische Bedrohung für Reisende ist auch differenziert zu sehen.
  • In Krisenregionen wie dem Nahen Osten, Teilen Afrikas oder der Ukraine ist das Risiko durch Krieg, politische Instabilität und Terrorismus hoch.
  • Das Auswärtige Amt hat Reisewarnungen für etliche Länder ausgesprochen, darunter Israel, Palästinensische Gebiete, Libanon, Jordanien, Syrien, Irak, Iran, Bahrain, Kuwait, Oman, Vereinigte Arabische Emirate, Saudi-Arabien, Katar und Jemen.
  • Reisewarnungen gelten auch für Transitaufenhalte in diesen Ländern.
  • Die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist ein guter Indikator dafür, ob ein Fall von höherer Gewalt vorliegt.
  • Bei Individualreisen sind Reisende auf die Kulanz vom Hotel oder der Airline angewiesen, falls sie kostenfrei stornieren wollen.
  • Für Flugreisende gilt die Fluggastrechteverordnung, die im Fall von ausfallenden Flügen die Ansprüche regelt.
  • Besorgte Pauschalreisende sollten immer zuerst das Gespräch mit dem Reiseveranstalter suchen, bevor sie sich für eine vorschnelle Stornierung entscheiden.
  • Versicherungen helfen bei Terrorismusgefahren meist nicht.
  • Reiseabbruchversicherung oder Reiserücktrittsversicherung greifen in der Regel nur, wenn ein versichertes Ereignis eintritt – zum Beispiel: Tod, schwere Unfallverletzung, unerwartete schwere Erkrankung oder ein erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, Explosion oder Naturkatastrophen.
  • Eine wichtige Frage ist: Sind die Sicherheitsbehörden noch funktionstüchtig, haben sie die Oberhand?
  • Ein Rücktritt allein, weil sich die Sicherheitslage im Reiseland verschlechtert oder dort Krieg herrscht, ist normalerweise nicht versichert.
  • Die Übersicht über alle aktuellen Reisewarnungen und Teilreisewarnungen kann auf der Webseite des Auswärtigen Amtes gefunden werden.