None

Engagierte rechtliche Betreuerinnen und Betreuer gesucht

Die Landeshauptstadt Dresden informiert am Dienstag, 14. April 2026, über das Tätigkeitsfeld der beruflichen Betreuung für Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit. Wer Interesse daran hat, ist herzlich zur Infoveranstaltung im Sozialamt, Glashütter Str. 51, Erdgeschoss, Raum E 005 eingeladen.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsgerichts und der Betreuungsbehörde sowie berufliche Betreuerinnen und Betreuer informieren über das Arbeitsfeld und klären offene Fragen. Es wird um eine Anmeldung bis Donnerstag, 9. April 2026, gebeten – entweder telefonisch unter 0351-4889471 oder per E-Mail an
betreuungsbehoerde@dresden.de
Voraussetzungen
Um als berufliche Betreuerinnen und Betreuer arbeiten zu können, sind sowohl die Bereitschaft zur Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit (eine Ausnahme wäre gegebenenfalls die Anstellung in einem Betreuungsverein) als auch der Nachweis einer ausreichenden Sachkunde erforderlich. Dies kann bedeuten, dass kostenpflichtige Lehrgänge besucht werden müssen. Für den Einstieg ins Berufsleben als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer sind anwendungsbereite Rechtskenntnisse, vor allem im Betreuungs- und Sozialrecht, sowie Erfahrung im Umgang mit Ämtern und Leistungsträgern von Vorteil. Soziale Kompetenzen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, eine wertschätzende Haltung gegenüber Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung und ein Verständnis für andere Lebensanschauungen und Lebenseinstellungen sind ebenso nötig wie Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen, um die betreute Person auch in komplexen Problemfällen und bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen zur Lebensführung unterstützen zu können.
Hintergrund
Wer durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Behinderung in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird, braucht einen Menschen an seiner Seite, der bei der Regelung unterschiedlichster Angelegenheiten unterstützt. Wer bereits rechtzeitig einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt, hat gut vorgesorgt. Denn wenn in einer solchen Situation keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird vom Gericht eine Betreuung als rechtliche Vertretung eingerichtet.
Die damit verbundenen Aufgaben können umfangreich sein und richten sich immer nach dem tatsächlich erforderlichen Bedarf der zu betreuenden Person. Diese können u. a. die Vermögenssorge, Ämter- und Behördenangelegenheiten, die Regelungen rund um die Wohnung, aber ebenso die Bestimmung des Aufenthaltsorts, die Vertretung in der Gesundheitssorge, sogar Entscheidungen hinsichtlich freiheitsentziehender Maßnahmen (bspw. Unterbringungen, Anbringung von Bettgittern) umfassen.

Fakten

  • Die Landeshauptstadt Dresden informiert am Dienstag, 14. April 2026, über das Tätigkeitsfeld der beruflichen Betreuung für Menschen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit.
  • Wer Interesse daran hat, ist herzlich zur Infoveranstaltung im Sozialamt, Glashütter Str. 51, Erdgeschoss, Raum E 005 eingeladen.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsgerichts und der Betreuungsbehörde sowie berufliche Betreuerinnen und Betreuer informieren über das Arbeitsfeld und klären offene Fragen.
  • Es wird um eine Anmeldung bis Donnerstag, 9. April 2026, gebeten – entweder telefonisch unter 0351-4889471 oder per E-Mail an betreuungsbehoerde@dresden.de
  • Voraussetzung für die Arbeit als berufliche Betreuerin oder Betreuer ist die Bereitschaft zur Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit und der Nachweis einer ausreichenden Sachkunde.
  • Diese kann bedeuten, dass kostenpflichtige Lehrgänge besucht werden müssen.
  • Für den Einstieg ins Berufsleben als rechtliche Betreuerin oder rechtlicher Betreuer sind anwendungsbereite Rechtskenntnisse, vor allem im Betreuungs- und Sozialrecht, sowie Erfahrung im Umgang mit Ämtern und Leistungsträgern von Vorteil.
  • Soziale Kompetenzen wie Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, eine wertschätzende Haltung gegenüber Menschen mit einer Krankheit oder Behinderung und ein Verständnis für andere Lebensanschauungen und Lebenseinstellungen sind ebenso nötig.
  • Entscheidungs- und Durchsetzungsvermögen sind erforderlich, um die betreute Person auch in komplexen Problemfällen und bei der Umsetzung ihrer Vorstellungen zur Lebensführung unterstützen zu können.
  • Wer durch einen Unfall, eine schwere Krankheit oder eine Behinderung in seiner Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird, braucht einen Menschen an seiner Seite, der bei der Regelung unterschiedlichster Angelegenheiten unterstützt.
  • Die Stadt Dresden liegt in Sachsen, Deutschland.