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„Hurensohn“-Video: Keine Strafe für Grüne-Jugend-Chef

Das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen Grüne-Jugend-Chef Luis Bobga wegen eines beleidigenden Videos gegen CSU-Chef Mar…

Fakten

  • Der Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München gegen Grüne-Jugend-Chef Luis Bobga wegen eines beleidigenden Videos gegen CSU-Chef Markus Söder wurde eingestellt.
  • Ohne Strafantrag gebe es keine Strafverfolgung, da kann auch nicht das öffentliche Interesse drüber hinweghelfen
  • Innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Tat hätte ein Strafantrag von Söder eingehen müssen.
  • Die Generalstaatsanwaltschaft nahm ihre Ermittlungen nach der Anzeige einer unbeteiligten Person aufgenommen.
  • Luis Bobga veröffentlichte ein Video, in dem er nach einem Song des Künstlers Haftbefehl rappte und den Begriff 'Hurensohn' benutzte.
  • Ein Bild von CSU-Chef Markus Söder wurde im Video eingeblendet.
  • Söders Vorschlag, einige finanzschwache Bundesländer zusammenzulegen, war der Anlass für die Empörung.
  • Der Strafantrag von Söder reichte nicht aus, um das Verfahren fortzusetzen.
  • Luis Bobga distanzierte sich vom Wort 'Hurensohn', das er als sexistischen Begriff bezeichnete.
  • Die Auseinandersetzung mit dem Inhalt von Herrn Söders Aussage auf der Strecke geblieben ist.
  • Der Ort des Geschehens ist München.
  • Die Ermittlungen fanden statt in Deutschland.