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Spannungsfeld Schienenmaut: Droht jetzt das Aus für günstigen Nahverkehr in Deutschland?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Donnerstag die Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Deutschland für…
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Fakten
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Trassenpreisbremse für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Deutschland für nicht rechtens erklärt.
- Die Regionalzüge hierzulande gegenüber dem Güter- und Fernverkehr auf der Schiene bevorzugt werden.
- Der Grund dafür ist, dass nur die ersten die Preisbremse erfüllen, die durch Bundeszuschüsse das Entgelt für die Schienennutzung verringert und höchstens 1,8 Prozent Steigerung pro Jahr erlaubt.
- Das Verwaltungsgericht Köln hatte die Trassenpreisbremse dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.
- Die Bundesnetzagentur wird die Trassenpreise für 2025 und das laufende Jahr 2026 voraussichtlich neu festlegen.
- Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter fordert den Bund auf, die Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen zu lassen.
- Die Gesamtsumme der Trassenpreise könnte bundesweit einen dreistelligen Millionenbetrag umfassen.
- Der Bundesverkehrsministerium arbeitet angesichts der anhaltenden Kritik auch schon seit Längerem an einer Reform des Trassenpreissystems.
- Die Trassenpreisbremse ist 2016 auf Drängen der Länder bei den Beratungen zum Eisenbahnregulierungsgesetz in den Gesetzestext aufgenommen worden.
- In Deutschland müssen alle Bahnunternehmen die gesamten Kosten für den Betrieb des Schienennetzes tragen, das sogenannte Vollkostenprinzip.
- Das Grenzkostenprinzip gilt in den meisten anderen europäischen Ländern und von der EU empfohlen.
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