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Mordprozess in Weißwasser: Darum geht der als Mörder Verurteilte in Revision
Am vergangenen Freitag ist vor dem Görlitzer Landgericht der Mordprozess gegen einen 35-jährigen Weißwasseraner mit einem Schuldspruch als Mörder zu …
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Fakten
- Der Mordprozess gegen den 35-jährigen Weißwasseraner ist vor dem Görlitzer Landgericht zu Ende gegangen.
- Das Gericht hatte bei dem Mann, der gestanden hatte, einem vermeintlichen Nebenbuhler (30) ein Messer in den Kopf gerammt und ihn damit aus dem Leben gerissen zu haben, wegen des Vorliegens des Mordmerkmals Heimtücke auf Mord entschieden und ihn zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
- Der Verurteilte hat Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt.
- Sein Verteidiger Walter Brockmann aus Naumburg erklärt, dass das Urteil impliziert, dass der Verurteilte Verantwortung für sein Fehlverhalten tragen wird.
- Ein Urteil vor dem Bundesgerichtshof zu kippen ist äußerst schwierig und erfolgt nur bei erheblichen Rechtsfehlern.
- Die Erfolgsquote liegt deutlich unter zehn Prozent.
- Verteidiger Brockmann sieht realistische Chancen, obwohl es schwierig ist.
- Der Verurteilte hätte eine Verurteilung wegen Totschlags zur Folge, was zu einer früheren Freiheit führen würde.
- Die andere Verteidigungslinie – auf verminderte Schuldfähigkeit wegen der Auswirkungen des kalten Crystal-Entzuges auf die Psyche des Angeklagten zu plädieren – wird dagegen fallen gelassen.
- Der inzwischen gestorbene Vater des jetzt Angeklagten war rechtskräftig wegen Totschlags verurteilt worden.
- Eine Ex-Freundin des Angeklagten hatte behauptet, er habe ihr gegenüber gestanden, dass nicht sein Vater, sondern er diese damalige Tat begangen habe.
- Der jetzt Angeklagte weist diese Beschuldigung weit von sich und betrachtet sie als Falschbehauptung der Ex-Freundin.
- Die Behörden machen einen ordentlichen und legitimen Job.
- Einige Monate werden vergehen, bis das Urteil im aktuellen Mordverfahren rechtskräftig wird.
- Der Bundesgerichtshof entscheidet in aller Regel nach sechs bis zwölf Monaten.