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Neues Polizeigesetz in Sachsen: Debatte um Kfz-Kennzeichen-Erfassung
Es war ein Zufallstreffer, der Bewegung in die Ermittlungen zum Einbruch in das Grüne Gewölbe brachte. Im November 2019 hatten Spezialkameras an der …
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Fakten
- Das neue Polizeigesetz in Sachsen soll die Befugnis erweitern, um Kennzeichen von Kraftfahrzeugen ohne Wissen der Person zu automatisiert erheben.
- Die Landesregierung will die automatisierte Kennzeichenerfassung nutzen, um gesuchte Fahrzeuge unauffällig zu identifizieren und die Aufklärungsquote bei Kapitalverbrechen zu verbessern.
- Der Einsatz der mobilen und stationären Anlagen ist jedoch als wenig nutzbringend eingestuft, weil das geltende Polizeigesetz keinen verdeckten Einsatz erlaubt.
- Die automatisierte Kennzeichenerkennung darf nur bei Gefahren für „erhebliche Rechtsgüter“ erfolgen und nicht bei Stichprobenkontrollen.
- Die Autobahnen sind klassische Einsatzorte für die Erfassungssysteme in Sachsen.
- Die Idee der Kennzeichenerfassung soll einen Ausgleich für den Wegfall der Kontrollen an der polnischen und tschechischen Grenze schaffen.
- Die meisten Treffer erzielt die Polizei wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen gefälschter Nummernschilder.
- Das Produkt des Herstellers Jenoptik steht an der A 17 Richtung Prag und ist gut sichtbar gekennzeichnet mit einem Warnhinweis für alle Autofahrer.
- Die automatisierte Erfassung von Nummernschildern ist daher kein Anlass für die verdeckte automatische Erfassung.
- Sachsen sei außerdem anders als früher seltener ein Tatort für Autodiebstähle, sondern diene den organisierten Banden als Transitland für gestohlene Fahrzeuge aus Westdeutschland.
- Die Überwachung müsse weiter im Inland stattfinden.
- Mobile Geräte sind flexibler und können sich an Verschieberouten ändern oder neue Muster grenzüberschreitender Kriminalität entstehen.