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Neues Polizeigesetz in Sachsen: Debatte um Kfz-Kennzeichen-Erfassung

Es war ein Zufallstreffer, der Bewegung in die Ermittlungen zum Einbruch in das Grüne Gewölbe brachte. Im November 2019 hatten Spezialkameras an der …

Fakten

  • Das neue Polizeigesetz in Sachsen soll die Befugnis erweitern, um Kennzeichen von Kraftfahrzeugen ohne Wissen der Person zu automatisiert erheben.
  • Die Landesregierung will die automatisierte Kennzeichenerfassung nutzen, um gesuchte Fahrzeuge unauffällig zu identifizieren und die Aufklärungsquote bei Kapitalverbrechen zu verbessern.
  • Der Einsatz der mobilen und stationären Anlagen ist jedoch als wenig nutzbringend eingestuft, weil das geltende Polizeigesetz keinen verdeckten Einsatz erlaubt.
  • Die automatisierte Kennzeichenerkennung darf nur bei Gefahren für „erhebliche Rechtsgüter“ erfolgen und nicht bei Stichprobenkontrollen.
  • Die Autobahnen sind klassische Einsatzorte für die Erfassungssysteme in Sachsen.
  • Die Idee der Kennzeichenerfassung soll einen Ausgleich für den Wegfall der Kontrollen an der polnischen und tschechischen Grenze schaffen.
  • Die meisten Treffer erzielt die Polizei wegen Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und wegen gefälschter Nummernschilder.
  • Das Produkt des Herstellers Jenoptik steht an der A 17 Richtung Prag und ist gut sichtbar gekennzeichnet mit einem Warnhinweis für alle Autofahrer.
  • Die automatisierte Erfassung von Nummernschildern ist daher kein Anlass für die verdeckte automatische Erfassung.
  • Sachsen sei außerdem anders als früher seltener ein Tatort für Autodiebstähle, sondern diene den organisierten Banden als Transitland für gestohlene Fahrzeuge aus Westdeutschland.
  • Die Überwachung müsse weiter im Inland stattfinden.
  • Mobile Geräte sind flexibler und können sich an Verschieberouten ändern oder neue Muster grenzüberschreitender Kriminalität entstehen.