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Verteidiger wollen Deal im Movie2k-Verfahren: Jetzt wird über Milliarden verhandelt

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden will mit den Anwälten von mutmaßlichen Filmpiraten über einen Deal verhandeln. „Wir würden Verständigungsgesprä…

Fakten

  • Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden will mit den Anwälten von mutmaßlichen Filmpiraten über einen Deal verhandeln.
  • Der Vorsitzende Richter Karsten Nickel hatte solche Gespräche am vorletzten Prozesstag angeregt.
  • Die Anwälte der mutmaßlichen Filmpiraten Dustin O. und Josef F., dem mutmaßlichen Hauptbetreiber der Plattform, zeigten sich nun dafür offen.
  • Alexander Hoffmann, der Anwalt von Josef F., sagte: Die gesamte Prozesssituation schreit nach einer Verständigung.
  • Die Verteidigung versuche nicht, für die Angeklagten einen Freispruch von allen Vorwürfen zu erwirken.
  • Das Gericht hatte einen der Hauptvorwürfe der Generalstaatsanwaltschaft gar nicht erst zur Anklage zugelassen – nämlich Urheberrechtsverletzungen in rund 220.000 Fällen, die verjährt sind.
  • Keine Seite wird somit in dem Verfahren einen klaren Sieg erringen können.
  • Bei einer Verständigung einigen sich Richter, Ankläger und Verteidiger für gewöhnlich auf eine Ober- und Untergrenze der Strafe.
  • Beide fallen niedriger aus als ohne Absprache, wenn der Angeklagte vor Gericht ein umfassendes Geständnis ablegt.
  • Teil eines solchen Deals kann aber auch die Herausgabe illegaler Taterlöse und deren Rendite sein.
  • Die Schadenswiedergutmachung hat bei Verständigungen ein großes Gewicht.
  • Besonders, wenn der Angeklagte über erhebliche Gelder verfügt, an die die Behörden sonst nicht kämen.
  • Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass Josef F. noch immer über 2,7 Milliarden Euro in Bitcoins besitzt.
  • Ohne die Mithilfe von Josef F. würden die Strafverfolger, die das Geld sicher gern in der Staatskasse sähen, kaum Zugriff auf das Vermögen erhalten.
  • Das Bundesverfassungsgericht sehe Verständigungen grundsätzlich kritisch, weil die gebotene Sachaufklärung zu kurz kommen könnte.
  • Dies kann einerseits zu milden Urteilen und andererseits zu falschen Geständnissen führen.
  • Verteidiger Alexander Hoffmann dementierte nicht, dass es bei den Verhandlungen auch um die Herausgabe der mutmaßlich versteckten Bitcoins gehen könne.
  • Doch er forderte von Gericht und Staatsanwaltschaft, zu beziffern, wie hoch der entstandene Schaden höchstens gewesen sein könnte.
  • Josef F. und Dustin O. hatten mindestens sechs Millionen Euro mit Werbung verdient, die sie neben den illegal kopierten Filmen ausspielten, und dieses Geld in Bitcoins investiert.
  • Seit 2013 hatte sich deren Wert verhundertfacht.
  • Die Hälfte der Bitcoins überließ Josef F. den Behörden bereits freiwillig.
  • Sein Anwalt Hoffmann sagt: Ich gehe davon aus, dass das bereits vorhandene Geld zur Schadensgutmachung allemal reichen wird.
  • Die Verteidigung von Dustin O., der deutlich weniger Bitcoins in seinem Besitz haben soll, argumentierte in ihrem Eröffnungsstatement ähnlich:
  • Der Staat dürfe höchstens den Wert der Bitcoins bei Einzahlung beschlagnahmen, nicht aber einen reinen Zufallsgewinn aus nachträglichen Kursbewegungen.
  • Es ist unwahrscheinlich, dass diese Argumentation die Staatsanwälte überzeugt – müssten sie den mutmaßlichen Filmpiraten so doch die Rendite aus scheinbar illegalen Geschäften überlassen.
  • Im Amtszimmer von Richter Nickel wird ab jetzt über Milliarden verhandelt.