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Sachsen will verdeckte Kfz-Kennzeichen-Erfassung erlauben
Es war ein Zufallstreffer, der Bewegung in die Ermittlungen zum Einbruch in das Grüne Gewölbe brachte. Im November 2019 hatten Spezialkameras an der …
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Fakten
- Sachsen will verdeckte Kfz-Kennzeichen-Erfassung erlauben
- Die automatisierte Kennzeichenerkennung erfolgt offen, auf die Datenerhebung ist in geeigneter Weise hinzuweisen
- Die Polizei kann durch den Einsatz technischer Mittel ohne Wissen der Person Kennzeichen von Kraftfahrzeugen sowie Informationen über Ort, Zeit und Fahrtrichtung automatisiert erheben
- Das Bundesverfassungsgericht hat die verdeckte automatisierte Kennzeichenerfassung in einem Grundsatzurteil gebilligt
- Die Landesregierung will deshalb im geplanten neuen Polizeigesetz die Befugnis erweitern
- Der Einsatz der mobilen und stationären Anlagen gilt als wenig nutzbringend, weil das geltende Polizeigesetz anders als in Brandenburg bisher keinen verdeckten Einsatz erlaubt
- Die Zahl der Einsätze der automatisierten Kennzeichenerfassung stetig abnimmt seit 2020
- Die Landesregierung will die Befugnis für den Einsatz von verdeckt eingesetzten Geräten erweitern, um gesuchte Fahrzeuge unauffällig zu identifizieren und die Aufklärungsquote bei Kapitalverbrechen zu verbessern
- Ein flächendeckender Einsatz im Dauerbetrieb ist auch künftig in Sachsen nicht erlaubt
- Zulässig sind verdeckte Geräte unter bestimmten Voraussetzungen auch in Grenznähe
- Die Überwachung von Straftaten wie Menschenhandel, Schleuserkriminalität, Rauschgiftschmuggel und Diebstähle durch organisierte, international agierende Banden sollte sich konzentrieren
- Der Gesetzentwurf hält jedoch weiter an einem stationären Technikeinsatz fest
- Die automatisierte Kennzeichenerfassung sollte sich auf mobile Einsätze konzentrieren
- Wie schon im alten Gesetz will die Landesregierung Nutzen und Aufwand nach drei Jahren überprüfen lassen