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„Nur Ja heißt Ja“-Gesetz in Spanien: Wie funktioniert es und wäre es auch in Deutschland möglich?

„Nur Ja heißt Ja“ - diesen Grundsatz will die SPD in Deutschland gesetzlich verankern. Ziel ist es, das Sexualstrafrecht weiterzuentwickeln und stärk…

Fakten

  • Der Grundsatz „Nur Ja heißt Ja“ ist in Spanien gesetzlich verankert.
  • Die Regelung soll das Sexualstrafrecht weiterentwickeln und stärker auf die ausdrückliche Zustimmung aller Beteiligten ausrichten.
  • In Deutschland gilt seit 2016 der „Nein heißt Nein“-Grundsatz, der jede sexuelle Handlung strafbar macht, die gegen den erkennbaren Willen des oder der Betroffenen erfolgt.
  • Die SPD plant, den Grundsatz auch in Deutschland gesetzlich zu verankern.
  • In Schweden gilt das „Einverständnisgesetz“ („Samtyckeslag“) seit Juli 2018 und hat zu einer Reduzierung von Vergewaltigungsanklagen geführt.
  • Die Reform in Spanien soll auch die bisherige Unterscheidung zwischen sexuellem Missbrauch und Vergewaltigung aufheben.
  • Kritiker befürchten, dass ein entsprechendes Gesetz willkürlich auslegt werden könnte und somit die Rechtssicherheit gefährdet.
  • Die Unschuldsvermutung in Gefahr ist, da die beschuldigte Person beweisen müsste, dass sie das Einverständnis vor dem Geschlechtsverkehr hatte.
  • In Deutschland muss immer erst die Anklage Beweise für eine Straftat vorlegen können.
  • Die Reform in Spanien soll auch zu einem Umdenken über die Verantwortung der Betroffenen führen und mehr Kommunikation im Schlafzimmer fördern.
  • Psychotherapeutin Ann-Kristin Hartz geht davon aus, dass durch eine reformierte Regelung und dem damit einhergehenden gesellschaftlichen Umdenken langfristig weniger Menschen das Angebot von Beratungsstellen annehmen müssen.