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EuGH-Urteil zum Kirchenaustritt: Vor dem weltlichen Gesetz sind alle gleich – zum Glück

Mehr als zehn Jahre ist der Skandal um den Limburger „Protzbischof“ Franz-Peter Tebartz-van Elst inzwischen her. Der Kirchenobere lebte im Saus und B…

Fakten

  • Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein grundlegendes Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht gefällt.
  • Die katholische Kirche sieht die Mitgliedschaft in der Kirche als Voraussetzung für den Job an.
  • Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche ist keine Voraussetzung für den Job nach Ansicht des EuGH.
  • Der Klägerin wurde gekündigt, weil sie aus der Kirche ausgetreten war.
  • Das ist das schwerste Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche nach katholischer Kirchenrecht.
  • Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche ist keine Voraussetzung für den Job nach Ansicht des EuGH.
  • Der Ehemann der Klägerin war ausgetreten, um nicht mehr für den barocken Lebensstil des Bischofs zahlen zu müssen.
  • Die Abgabe 'Kirchgeld' wird nach dem gemeinsamen Einkommen berechnet.
  • Das Kirchgeld ist eine Abgabe, die Kirchenmitglieder treffen können, wenn der Ehepartner eine andere Religionszugehörigkeit hat oder konfessionslos ist.
  • Der Fall muss nun vor dem Bundesarbeitsgericht entschieden werden.
  • Die Prämisse lautet: Man darf nicht diskriminieren.
  • Die höchstinstanzliche Entscheidung wurde vom katholischen Arbeitgeber gewünscht.
  • Die Entscheidung des EuGH ist jedoch nicht so.
  • Der Skandal um den Limburger 'Protzbischof' Franz-Peter Tebartz-van Elst begann mehr als zehn Jahre her.
  • Der Skandal begann im Bistum Limburg.
  • Der Ehemann der Klägerin folgte dem Bischof, um das 'besondere Kirchgeld' umhinken zu können.
  • Die Klägerin folgte ihrem Mann, um das 'besondere Kirchgeld' umhinken zu können.
  • Die Stadt Luxemburg ist die Location des EuGH.
  • Der Fall wurde vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.