EuGH-Urteil zum Kirchenaustritt: Vor dem weltlichen Gesetz sind alle gleich – zum Glück
Mehr als zehn Jahre ist der Skandal um den Limburger „Protzbischof“ Franz-Peter Tebartz-van Elst inzwischen her. Der Kirchenobere lebte im Saus und B…
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Fakten
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein grundlegendes Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht gefällt.
- Die katholische Kirche sieht die Mitgliedschaft in der Kirche als Voraussetzung für den Job an.
- Das Bundesarbeitsgericht muss nun den konkreten Fall unter der Prämisse entscheiden: Man darf nicht diskriminieren.
- Der Skandal um den Limburger 'Protzbischof' Franz-Peter Tebartz-van Elst ist mehr als zehn Jahre her.
- Die Klägerin wurde gekündigt, nachdem sie aus der Kirche ausgetreten war.
- Der Ehemann der Klägerin war ausgetreten, um nicht mehr für den barocken Lebensstil des Bischofs zu zahlen.
- Das Paar folgte dem anderen nur, um das 'besondere Kirchgeld' umhinken zu können.
- Die Abgabe des Kirchgelds ist eine Option, die Kirchenmitglieder treffen können, wenn der Ehepartner eine andere Religionszugehörigkeit hat oder konfessionslos ist.
- Der Fall kam aufgrund des Skandals im Bistum Limburg her.
- Die Klägerin ist aus Luxemburg.
- Das Urteil wurde am Dienstag gefällt.
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