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Vor dem weltlichen Gesetz sind alle gleich – zum Glück
Mehr als zehn Jahre ist der Skandal um den Limburger „Protzbischof“ Franz-Peter Tebartz-van Elst inzwischen her. Der Kirchenobere lebte im Saus und B…
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Fakten
- Der Skandal um den Limburger 'Protzbischof' Franz-Peter Tebartz-van Elst ist mehr als zehn Jahre alt.
- Die katholische Kirche definiert das schwerste Vergehen gegen den Glauben und die Einheit der Kirche als die Mitgliedschaft in einer anderen Religion oder Konfession.
- Die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche ist keine Voraussetzung für einen Job.
- Der Ehemann der Klägerin war ausgetreten, um nicht mehr für den barocken Lebensstil des Bischofs zu zahlen.
- Das Paar folgte dem anderen nach, um das 'besondere Kirchgeld' umhinken zu können.
- Das Kirchgeld wird nach dem gemeinsamen Einkommen berechnet und ist eine Abgabe, die Kirchenmitglieder treffen können.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss ein grundlegendes Urteil zum kirchlichen Arbeitsrecht fällen.
- Die frühere Mitarbeiterin der katholischen Caritas wurde gekündigt, nachdem sie aus der Kirche ausgetreten war.
- Die Klägerin wurde von ihrem Arbeitgeber als diskriminiert angesehen, weil sie nicht mehr für den barocken Lebensstil des Bischofs gezahlt hatte.
- Der Fall wird nun vor dem Bundesarbeitsgericht entschieden.
- Die Prämisse ist, dass man nicht diskriminieren darf.
- Die Entscheidung muss unter der Prämisse erfolgen, dass man nicht diskriminieren darf.
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