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„Letzte Verteidigungswelle“: Weitere Razzien bei mutmaßlicher rechter Terrorgruppe

Die Bundesanwaltschaft lässt seit dem Morgen die Räumlichkeiten weiterer mutmaßlicher Mitglieder der rechtsextremistischen Terrorvereinigung „Letzte …

Fakten

  • Die Bundesanwaltschaft lässt seit dem Morgen die Räumlichkeiten weiterer mutmaßlicher Mitglieder der rechtsextremistischen Terrorvereinigung „Letzte Verteidigungswelle“ durchsuchen.
  • Die Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein richten sich gegen insgesamt zehn Beschuldigte.
  • Den Beschuldigten werde die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen.
  • Es bestehe der Verdacht, dass sie sich zwischen April 2024 und Dezember 2024 der „Letzten Verteidigungswelle“ angeschlossen hätten.
  • Einer der Beschuldigten soll ein Rädelsführer gewesen sein.
  • Gegen zwei Beschuldigte werde zudem wegen gefährlicher Körperverletzung im Zusammenhang mit Angriffen auf vermeintlich pädophile Personen ermittelt.
  • Im vergangenen Jahr war die Bundesanwaltschaft schon einmal mit Durchsuchungen und Festnahmen gegen die Gruppe vorgegangen.
  • Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg läuft seit Anfang März ein Prozess gegen sieben Verdächtige.
  • Die Karlsruher Behörde wirft den zum Teil sehr jungen Beschuldigten größtenteils die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor.
  • Außerdem stehen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung in der Anklage.
  • Die „Letzte Verteidigungswelle“ versteht sich laut früheren Angaben der Bundesanwaltschaft als letzte Instanz zur Verteidigung der 'Deutschen Nation'.
  • Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen.
  • Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen.
  • Die heutigen Durchsuchungen dienen dazu, die bestehenden Verdachtsmomente zu objektivieren.
  • Bei den Durchsuchungen seien Beamte des Bundeskriminalamtes sowie örtliche Polizeikräfte der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt im Einsatz.