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Rheinland-Pfalz: Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Grafiken

In Rheinland-Pfalz sind rund 3,2 Millionen Menschen dazu aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Wie verändern sich die Kräfteverhältnisse im Parl…

Fakten

  • Rheinland-Pfalz ist ein Bundesland in Deutschland.
  • Die Landtagswahl 2026 findet am 22. März 2026 statt.
  • In Rheinland-Pfalz gibt es rund 3,2 Millionen Menschen.
  • Die SPD regiert in Rheinland-Pfalz seit 1991.
  • Der aktuelle Ministerpräsident ist Alexander Schweitzer.
  • Die Grünen und FDP sind seit neun Jahren mit der SPD zusammen im Parlament.
  • Sechs Parteien sind im rheinland-pfälzischen Landtag vertreten: SPD, CDU, Grüne, AfD, FDP und Freie Wähler.
  • Für die Wahl am 22. März 2026 tritt die SPD mit Ministerpräsident Schweitzer als Spitzenkandidat an.
  • Die Christdemokratischen haben einen neuen Spitzenkandidaten: Gordon Schnieder.
  • Die Grünen ziehen mit Klimaschutzministerin Katrin Eder in den Wahlkampf.
  • Für die AfD steht Jan Bollinger auf Platz eins der Landesliste.
  • Der Koalitionsrechner zeigt, welche Parteien demnach rein rechnerisch auf die für eine Regierung mindestens nötigen 51 Sitze kommen könnten.
  • Die Prognose und die Hochrechnung sollen möglichst treffend das spätere Endergebnis vorwegnehmen.
  • Die Zwischenergebnisse zeigen die Ergebnisse der bislang ausgezählten Wahlbezirke wider.
  • Die Parteien mit den meisten Stimmen in den 52 Wahlkreisen sind:
  • Das Direktmandat erhält, wer die meisten Erststimmen auf sich vereint.
  • In diesem Fall entsteht ein Überhangmandat.
  • Ausgleichsmandate für die anderen Parteien stellen dann das ursprüngliche Kräfteverhältnis wieder her.
  • Grüne und Linke schneiden traditionell in den Städten stärker ab als auf dem Land.
  • Bei CDU und AfD ist es umgekehrt: Ihre Hochburgen liegen eher in den dünn besiedelten Gegenden.
  • In Rheinland-Pfalz haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: eine für eine Bewerberin oder einen Bewerber im Wahlkreis (Erststimme) und eine für die Landesliste einer Partei (Zweitstimme).
  • Die Zweitstimme ist entscheidend für das Verhältnis der Sitze im Landtag.
  • Mit der Erststimme wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter in einem der 52 Wahlkreise direkt gewählt.
  • Für die Verteilung der Mandate ist die Erststimme jedoch unerheblich.
  • Die Sitzverteilung errechnet sich allein aus dem Verhältnis der Zweitstimmen jener Parteien, die die 5-Prozent-Hürde überwunden haben.
  • Wurden in den Wahlkreisen mehr Direktmandate errungen, als einer Partei nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, bleibt ihre Landesliste unberücksichtigt.
  • Es entstehen Überhangmandate, die durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien ausgeglichen werden.