Rheinland-Pfalz: Ergebnisse der Landtagswahl 2026 in Grafiken
In Rheinland-Pfalz sind rund 3,2 Millionen Menschen dazu aufgerufen, einen neuen Landtag zu wählen. Wie verändern sich die Kräfteverhältnisse im Parl…
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Fakten
- Rheinland-Pfalz ist ein Bundesland in Deutschland.
- Die Landtagswahl 2026 findet am 22. März 2026 statt.
- In Rheinland-Pfalz gibt es rund 3,2 Millionen Menschen.
- Die SPD regiert in Rheinland-Pfalz seit 1991.
- Der aktuelle Ministerpräsident ist Alexander Schweitzer.
- Die Grünen und FDP sind seit neun Jahren mit der SPD zusammen im Parlament.
- Sechs Parteien sind im rheinland-pfälzischen Landtag vertreten: SPD, CDU, Grüne, AfD, FDP und Freie Wähler.
- Für die Wahl am 22. März 2026 tritt die SPD mit Ministerpräsident Schweitzer als Spitzenkandidat an.
- Die Christdemokratischen haben einen neuen Spitzenkandidaten: Gordon Schnieder.
- Die Grünen ziehen mit Klimaschutzministerin Katrin Eder in den Wahlkampf.
- Für die AfD steht Jan Bollinger auf Platz eins der Landesliste.
- Der Koalitionsrechner zeigt, welche Parteien demnach rein rechnerisch auf die für eine Regierung mindestens nötigen 51 Sitze kommen könnten.
- Die Prognose und die Hochrechnung sollen möglichst treffend das spätere Endergebnis vorwegnehmen.
- Die Zwischenergebnisse zeigen die Ergebnisse der bislang ausgezählten Wahlbezirke wider.
- Die Parteien mit den meisten Stimmen in den 52 Wahlkreisen sind:
- Das Direktmandat erhält, wer die meisten Erststimmen auf sich vereint.
- In diesem Fall entsteht ein Überhangmandat.
- Ausgleichsmandate für die anderen Parteien stellen dann das ursprüngliche Kräfteverhältnis wieder her.
- Grüne und Linke schneiden traditionell in den Städten stärker ab als auf dem Land.
- Bei CDU und AfD ist es umgekehrt: Ihre Hochburgen liegen eher in den dünn besiedelten Gegenden.
- In Rheinland-Pfalz haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: eine für eine Bewerberin oder einen Bewerber im Wahlkreis (Erststimme) und eine für die Landesliste einer Partei (Zweitstimme).
- Die Zweitstimme ist entscheidend für das Verhältnis der Sitze im Landtag.
- Mit der Erststimme wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter in einem der 52 Wahlkreise direkt gewählt.
- Für die Verteilung der Mandate ist die Erststimme jedoch unerheblich.
- Die Sitzverteilung errechnet sich allein aus dem Verhältnis der Zweitstimmen jener Parteien, die die 5-Prozent-Hürde überwunden haben.
- Wurden in den Wahlkreisen mehr Direktmandate errungen, als einer Partei nach dem Zweitstimmenanteil zustehen, bleibt ihre Landesliste unberücksichtigt.
- Es entstehen Überhangmandate, die durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien ausgeglichen werden.