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Einbahnstraßenregelung auf der August-Bebel-Straße vom 07. bis 24. April 2026

Wegen notwendigen Bauarbeiten an Trinkwasserleitungen im unmittelbaren Zufahrtsbereich von der August-Bebel-Straße in die Kreisverkehrsanlage an der Bahnunterführung am Platz der Freiheit muss der Baubereich halbseitig gesperrt werden.
In der Zeit von
kann die August-Bebel-Straße in dem Abschnitt zwischen der Kreisverkehrsanlage am Platz der Freiheit und der Fritz-Weber-Straße deshalb nur in der Fahrtrichtung vom Bahnhof in Richtung Erlichtmühlenkreuzung/S172 befahren werden.
Die Umleitung für den Fahrzeugverkehr erfolgt über die S172, die Kreuzung am Kaufland und die Güterbahnhofstraße zum Platz der Freiheit. Auch der Busverkehr muss über die ausgewiesene Umleitungsstrecke geführt werden; die Haltestelle auf der August-Bebel-Straße in Richtung Bahnhof Heidenau kann deshalb vorübergehend nicht bedient werden.
Der Fußgängerverkehr kann den Baubereich jederzeit in beide Richtungen passieren. Die Umleitung des Radverkehrs erfolgt über die Fritz-Weber-Straße und die Bahnunterführung zur Ernst-Thälmann-Straße.
Die Verkehrsteilnehmer und betroffenen Straßenanlieger werden um Verständnis gebeten.

Fakten

  • Die Einbahnstraßenregelung auf der August-Bebel-Straße wird vom 07. bis 24. April 2026 durchgeführt.
  • Die Regelung ist notwendig wegen Bauarbeiten an Trinkwasserleitungen im unmittelbaren Zufahrtsbereich von der August-Bebel-Straße in die Kreisverkehrsanlage an der Bahnunterführung am Platz der Freiheit.
  • Der Baubereich muss halbseitig gesperrt werden.
  • Die August-Bebel-Straße kann nur in der Fahrtrichtung vom Bahnhof in Richtung Erlichtmühlenkreuzung/S172 befahren werden.
  • Die Umleitung für den Fahrzeugverkehr erfolgt über die S172, die Kreuzung am Kaufland und die Güterbahnhofstraße zum Platz der Freiheit.
  • Die Haltestelle auf der August-Bebel-Straße in Richtung Bahnhof Heidenau kann vorübergehend nicht bedient werden.
  • Der Fußgängerverkehr kann den Baubereich jederzeit in beide Richtungen passieren.
  • Die Umleitung des Radverkehrs erfolgt über die Fritz-Weber-Straße und die Bahnunterführung zur Ernst-Thälmann-Straße.
  • Die Regelung betrifft die August-Bebel-Straße in der Gegend um den Platz der Freiheit in Leipzig.
  • Die Regelung ist bis zum 24. April 2026 gültig.