None

Klage gegen Bäderregelung: Usedomer Händler warnen vor finanziellen Verlusten

„Die sollen uns einfach arbeiten lassen.“ Für Frank Schindler ist die Sache klar. Der Juwelier und Uhrmachermeister gehört zu den Händlern, die seit …

Fakten

  • Die bestehende Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern könnte möglicherweise wieder eingeschränkt werden.
  • Die Öffnungszeitenverordnung des Landes ist seit Jahrzehnten gültig.
  • In 76 touristisch geprägten Orten kann aktuell landesweit an 38 Sonn- und Feiertagen geöffnet werden.
  • Die Öffnungserlaubnis beginnt am 15. März und läuft bis 31. Oktober.
  • Für Frank Schindler wäre eine Rücknahme der aktuellen Regelung „eine Katastrophe“.
  • Der Blick auf das vergangene Wochenende mit dem Promi-Schlittenhunderennen ist besonders ärgerlich für Schindler.
  • Die Angestellten bekommen ihre freien Tage in der Woche, aber nicht am Sonntag.
  • Für Harriett Paukewadt sind die Wochenenden ein entscheidender Faktor im Geschäft.
  • Der Umsatz an Sonnabenden und Sonntagen liegt bei Paukewadt rund 50 Prozent über dem, was an Wochentagen in die Kasse kommt.
  • Die Arbeit am Wochenende aufzustellen stoßt bei den Beschäftigten auf Zustimmung.
  • Für Lars Schwarz ist es eine „Doppelmoral“, dass Verdi die nahezu gleiche Bäderregelung in Schleswig-Holstein akzeptiert, aber in MV dagegen klage.
  • Die Verordnung im Nachbarland Schleswig-Holstein sei zeitlich befristet und regelmäßig evaluiert werden soll.