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Klage gegen Rehaklinik: Nonbinäre Person von Wassergymnastik ausgeschlossen?
Die Rückenschmerzen sind weg, der bittere Nachgeschmack bleibt: Weil Yyuri Steffan von anderen Kursteilnehmern als Frau wahrgenommen wird und kein Ba…
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Fakten
- Die Rehaklinik Oberlinhaus in Bad Belzig verwehrt einer nonbinären Person die Teilnahme an der Wassergymnastik.
- Yyuri Steffan, eine nicht-binäre Person, wurde von anderen Kursteilnehmern als Frau wahrgenommen und durfte daher ohne Badeoberteil am Kurs teilnehmen.
- Die Rehaklinik verweigerte Steffans Teilnahme an der Wassergymnastik, obwohl sie eine alternative Möglichkeit zum Wassersport nicht angeboten hatte.
- Steffan fordert ein moderates Schmerzensgeld und eine Änderung der Badeordnung der Klinik.
- Die Klage gegen die Rehaklinik stellt das Amtsgericht Brandenburg vor einen Präzedenzfall.
- Der Fall wirft ein Schlaglicht auf ein durchreguliertes Gesundheitssystem, in dem transidentitäre Menschen im Zweifel hinter einer Badeordnung das Nachsehen haben.
- Die Rehaklinik bestreitet den Vorfall an sich nicht, aber versteht sich als weltoffen.
- Das diakonische Unternehmen stellt jedoch auf konservativ-religiöse Werte ab, wenn es um die Durchsetzung der Badeordnung geht.
- Der Fall ist ein Beispiel für Diskriminierung auf mehreren Ebenen, sowohl aufgrund des Geschlechts als auch aufgrund der persönlichen Identität.
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