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Lufthansa-Streik heute und Freitag: Das müssen Reisende aktuell wissen

Schon wieder: Reisende in Deutschland müssen sich am Donnerstag, 12. März, und am Freitag, 13. März, erneut auf erhebliche Probleme bei Flügen mit de…

Fakten

  • Der Lufthansa-Streik findet am Donnerstag, 12. März 2026, 00:01 Uhr, statt.
  • Der Streik endet am Freitag, 13. März 2026, 23:59 Uhr.
  • Die Pilotinnen und Piloten der Lufthansa Cityline sollen 24 Stunden lang die Arbeit niederlegen.
  • Bestreikt werden Flüge, die zwischen 00:01 und 23:59 Uhr am Donnerstag, 12. März 2026, von deutschen Flughäfen starten.
  • Die Hauptstandorte der Lufthansa sind Frankfurt am Main und München.
  • Die Airline fliegt auch von den Flughäfen in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Hannover, Köln/Bonn, Bremen, Dresden, Nürnberg und Leipzig/Halle.
  • Laut Vereinigung Cockpit sollen Lufthansa-Flüge an allen deutschen Flughäfen betroffen sein.
  • Die Airline verkündete am Mittwochnachmittag, dass für Donnerstag und Freitag ein Sonderflugplan eingerichtet wurde.
  • Mehr als 50 Prozent der eigentlich geplanten Flüge sollen trotz des Streiks stattfinden.
  • Bei Langstreckenverbindungen liegt der Anteil „sogar bei 60 Prozent“.
  • Die Airline soll auch Partnerairlines übernehmen, um Flüge zu übernehmen.
  • Größere Flugzeuge sollen zum Einsatz kommen, um mehr Menschen transportieren zu können.
  • Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Nahen Osten sollen Lufthansa-Flüge in den arabischen Raum weiter stattfinden.
  • Ziele, die vom Streik ausgenommen sind: Ägypten, Aserbaidschan, Bahrain, Irak, Israel, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
  • Die zur Lufthansa-Gruppe gehörenden Airlines Eurowings, Swiss, Austrian, Ita, Brussels Airlines und Discover sollen nicht betroffen sein.
  • Bei der Lufthansa-Tochter Eurowings läuft eine Urabstimmung über mögliche Arbeitskampfmaßnahmen – sie endet am 16. März.
  • Die Vereinigung Cockpit nennt die gescheiterten Tarifverhandlungen über die betriebliche Altersversorgung der Pilotinnen und Piloten bei Lufthansa und Lufthansa Cargo als Grund für den Streik.
  • Der Arbeitgeber hat bislang kein Angebot vorgelegt, teilt die VC mit.
  • Die gescheiterten Verhandlungen über einen neuen Vergütungstarifvertrag für das in Deutschland stationierte Cockpit-Personal sind Hintergrund für die Arbeitsniederlegungen bei der Lufthansa Cityline.
  • Fallen Flüge aus oder verschieben sie sich, sind Airlines verpflichtet, die betroffenen Passagierinnen und Passagiere zu informieren.
  • Laut Lufthansa sollen Reisende am Mittwoch, 11. März, gegen Mittag per E-Mail über die aktuelle Situation informiert werden.
  • Wer nicht kontaktiert wird, kann vorerst davon ausgehen, dass der Flug nicht betroffen ist.
  • Reisende können ihren Flugstatus auf lufthansa.com oder in der Lufthansa-App überprüfen.
  • Wer seinen Flug nicht direkt bei der Airline, sondern beispielsweise im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, wird vom jeweiligen Reiseveranstalter betreut.
  • Reisende können den Status ihres Fluges jederzeit selbst prüfen – einfach mit der Flugnummer auf der Website der Airline oder direkt in der App.
  • Bei einem Streik des Lufthansa-eigenen Personals ist die Airline dafür verantwortlich.
  • Solche Streiks gelten rechtlich nicht als außergewöhnlicher Umstand – anders als beispielsweise schlechte Wetterbedingungen oder Fluglotsenstreiks.
  • Betroffene Reisende im Falle einer Annullierung oder bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden haben Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
  • Die Höhe hängt von der Flugstrecke ab: Reisende können das EU-Formular für Fluggastbeschwerden ausfüllen und direkt bei der Lufthansa einreichen.
  • Alternativ übernehmen Fluggastrechte-Portale wie „Flightright“ oder „Airhelp“ die Abwicklung.
  • Diese Dienstleister behalten allerdings meist eine Provision von rund 30 Prozent der Entschädigungssumme ein.
  • Reisende, deren Flüge wegen des Streiks ausfallen oder erst stark verspätet abheben, haben noch weitere Rechte und Ansprüche.
  • Die genauen Details dazu finden sich in einem großen Überblicksstück.