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Lufthansa-Streik am Donnerstag und Freitag: Das müssen Reisende aktuell wissen

Schon wieder: Reisende in Deutschland müssen sich am Donnerstag, 12. März, und am Freitag, 13. März, erneut auf erhebliche Probleme bei Flügen mit de…

Fakten

  • Der Lufthansa-Streik findet am Donnerstag, 12. März 2026, 00:01 Uhr, statt.
  • Der Streik endet am Freitag, 13. März 2026, 23:59 Uhr.
  • Die Pilotinnen und Piloten der Lufthansa Cityline sollen 24 Stunden lang die Arbeit niederlegen.
  • Bestreikt werden Flüge, die zwischen 00:01 und 23:59 Uhr am Donnerstag, 12. März 2026, von deutschen Flughäfen starten.
  • Die Hauptstandorte der Lufthansa sind Frankfurt am Main und München.
  • Die Airline fliegt auch von den Flughäfen in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Berlin, Hannover, Köln/Bonn, Bremen, Dresden, Nürnberg und Leipzig/Halle.
  • Laut Vereinigung Cockpit sollen Lufthansa-Flüge an allen deutschen Flughäfen betroffen sein.
  • Die Lufthansa verkündete am Mittwochnachmittag jedoch, dass für Donnerstag und Freitag ein Sonderflugplan eingerichtet wurde.
  • Sollen trotz des Streiks mehr als 50 Prozent der eigentlich geplanten Flüge stattfinden.
  • Für Lufthansa hat es höchste Priorität, möglichst viele Reisende an ihr Ziel zu bringen.
  • Neben Pilotinnen und Piloten, die sich freiwillig gemeldet haben, würden auch besonders an den Flughäfen Frankfurt und München viele Flüge von Partnerairlines übernommen werden.
  • Außerdem sollen, um mehr Menschen transportieren zu können, an den Streiktagen größere Flugzeuge zum Einsatz kommen.
  • Bei der Lufthansa Cityline sollen sogar alle am Donnerstag geplanten Flüge stattfinden können.
  • Es gibt Ausnahmen: Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation im Nahen Osten sollen Lufthansa-Flüge in den arabischen Raum weiter stattfinden.
  • Folgende Ziele sind vom Streik ausgenommen: Ägypten, Aserbaidschan, Bahrain, Irak, Israel, Jemen, Jordanien, Katar, Kuwait, Libanon, Oman, Saudi-Arabien sowie die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE).
  • Die zur Lufthansa-Gruppe gehörenden Airlines Eurowings, Swiss, Austrian, Ita, Brussels Airlines und Discover sollen dagegen nicht betroffen sein.
  • Bei der Lufthansa-Tochter Eurowings läuft allerdings derzeit eine Urabstimmung über mögliche Arbeitskampfmaßnahmen – sie endet am 16. März.
  • Die Vereinigung Cockpit nennt die bislang gescheiterten Tarifverhandlungen über die betriebliche Altersversorgung der Pilotinnen und Piloten bei Lufthansa und Lufthansa Cargo als Grund für den Streik.
  • Es ist bereits die zweite Streikwelle in der laufenden Tarifauseinandersetzung bei der Lufthansa-Kerngesellschaft.
  • Am 12. Februar hatten die Piloten und Pilotinnen für einen Tag die Arbeit niedergelegt, mit großen Folgen: Seither habe der Arbeitgeber kein Angebot vorgelegt, teilt die VC mit.
  • Fallen Flüge aus oder verschieben sie sich, sind Airlines verpflichtet, die betroffenen Passagierinnen und Passagiere zu informieren.
  • Lufthansa teilt aktuell mit: 'Sollten Sie von Flugstreichungen oder Umbuchungen betroffen sein, informieren wir Sie am Mittwoch, 11. März, gegen Mittag aktiv per E-Mail über die aktuelle Situation.'
  • Wer nicht kontaktiert wird, könne vorerst davon ausgehen, dass der Flug nicht betroffen ist.
  • Außerdem bittet die Airline darum, dass Reisende ihren Flugstatus auf lufthansa.com oder in der Lufthansa-App überprüfen.
  • Wer seinen Flug nicht direkt bei der Airline, sondern beispielsweise im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hat, wird vom jeweiligen Reiseveranstalter betreut.
  • Zusätzlich können Reisende den Status ihres Fluges jederzeit selbst prüfen – einfach mit der Flugnummer auf der Website der Airline oder direkt in der App.
  • Ja. Bei einem Streik des Lufthansa-eigenen Personals, ist die Airline dafür verantwortlich.
  • Solche Streiks gelten rechtlich nicht als außergewöhnlicher Umstand – anders als beispielsweise schlechte Wetterbedingungen oder Fluglotsenstreiks.
  • Im aktuellen Lufthansa-Fall haben betroffene Reisende im Falle einer Annullierung oder bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.
  • Die Höhe hängt von der Flugstrecke ab: Reisende können das EU-Formular für Fluggastbeschwerden ausfüllen und direkt bei der Lufthansa einreichen. Alternativ übernehmen Fluggastrechte-Portale wie 'Flightright' oder 'Airhelp' die Abwicklung.
  • Diese Dienstleister behalten allerdings meist eine Provision von rund 30 Prozent der Entschädigungssumme ein.
  • Welche Rechte und Ansprüche Reisende, deren Flüge wegen des Streiks ausfallen oder erst stark verspätet abheben, darüber hinaus noch haben, haben wir in einem großen Überblicksstück detailliert aufgeschrieben.