Gericht könnte Geschlechtsänderung von Rechtsextremistin Liebich rückgängig machen
Das Amtsgericht Halle will darüber entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich …
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Fakten
- Der Amtsgericht Halle wird über die Möglichkeit entscheiden, ob die Änderungen von Vorname und Geschlecht der verurteilten Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich rückgängig gemacht werden können.
- Eine Entscheidung ist noch nicht ergangen.
- Der Saalekreis hatte eigenen Angaben nach schon im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.
- Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
- Immer wieder hatten sich auch vorher schon verschiedene Gerichte mit anderen Vorfällen beschäftigt, bei denen Liebich involviert war. Es wurde allerdings nie eine Haftstrafe verhängt.
- Anfang 2025 war dann bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hatte ändern lassen.
- Deshalb sollte Liebich Ende August 2025 die Haft in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz (Sachsen) antreten, einem Frauengefängnis.
- Liebich war damals jedoch nicht erschien, seitdem wird gefahndet.
- Bislang haben neither Polizei noch Staatsanwaltschaft einen Sucherfolg vermeldet.
- Der Saalekreis im Süden Sachsen-Anhalts kann einen entsprechenden Antrag beim Amtsgericht Halle stellen, weil das Standesamt, dessen Geburtenregister berichtigt werden würde, im Saalekreis liegt.
- Das Verfahren wegen einer möglichen Berichtigung des Registers ist nach Angaben des Gerichts nicht öffentlich.
- Liebich muss im Laufe des Verfahrens jedoch die Möglichkeit eingeräumt werden, angehört zu werden.
- Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, nimmt das Verfahren weiter seinen Lauf.
- Nach Angaben des Saalekreises war im Dezember 2025 ein „verfahrenseinleitende Antrag zur Berichtigung der bestehenden Eintragung nach § 48 Personenstandsgesetz“ gestellt worden.
- Dies sei „in enger Abstimmung und Zusammenwirkung mit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt“ geschehen, so eine Sprecherin.