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Behörde prüft neuen Geschlechtseintrag des Rechtsextremisten Liebich

Der unter dem Namen Sven Liebich verurteilte Rechtsextremist erhält möglicherweise seinen alten Namen und die frühere Identität als Mann zurück. Das …

Fakten

  • Der Saalekreis (Sachsen-Anhalt) beantragte die Berichtigung des Geschlechtseintrags von Sven Liebich im Geburtenregister.
  • Das Amtsgericht Halle überprüft, ob der neue Geschlechtseintrag als Frau und die Umbenennung rechtens waren.
  • Der Saalekreis hält die Eintragung der neuen Identität inzwischen wohl für rechtsmissbräuchlich.
  • Liebich hatte Ende 2024 seinen Geschlechtseintrag in Sachsen-Anhalt in weiblich ändern lassen und seinen neuen Vornamen mit Marla Svenja angegeben.
  • Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt attestiert Liebich ein homophobes und rechtsextremistisches Weltbild.
  • Liebich untergetaucht ist nach seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe von anderthalb Jahren.
  • Die sachsen-anhaltinische Justiz Liebich zunächst zum Haftantritt ins Frauengefängnis in Chemnitz geladen hatte.
  • Sachsens Justizministerin Constanze Geiert kritisierte, dass die Akzeptanz der Menschen, die mit dem Gesetz geschützt werden sollte, eher sinken als steigen würde.
  • Grundsätzlich müssen Antragsteller, die nach dem Selbstbestimmungsgesetz ihren Geschlechtseintrag ändern lassen wollen, persönlich bei ihrem Standesamt erscheinen.
  • In Dresden haben bisher 521 Personen von dem neuen Recht Gebrauch gemacht.
  • In Leipzig haben zum jetzigen Stand 1151 Personen entsprechende Erklärungen abgegeben.
  • Es gibt bereits einen Fall von versuchtem Missbrauch des Gesetzes in Sachsen.
  • Die geplante Wehrpflicht einer minderjährigen Person durch Wechsel des Geschlechtseintrages in „ohne Angaben“ zu umgehen
  • Standesbeamte seien an Recht und Gesetz gebunden.