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Migration: EU-Rückkehrzentren in Drittstaaten nehmen nächste Hürde

Die Grundlage für Rückkehrzentren („Return Hubs“) außerhalb der EU für abgelehnte Asylbewerber hat eine nächste Hürde im Europaparlament genommen. Ab…

Fakten

  • Die Grundlage für Rückkehrzentren außerhalb der EU für abgelehnte Asylbewerber hat eine nächste Hürde im Europaparlament genommen.
  • Abgeordnete im zuständigen Ausschuss für Inneres votierten mit rechten und rechtsextremen Stimmen für einen entsprechenden Gesetzesvorschlag.
  • Die Rückführungsverordnung sieht vor, dass ausreisepflichtige Asylbewerber, die nicht in ihre Heimat- oder Herkunftsländer abgeschoben werden können, in sogenannte Return Hubs gebracht werden sollen.
  • Daneben sind in dem umfangreichen Vorschlag weitere strengere Regeln für Abschiebungen vorgesehen.
  • Die EU-Kommission und auch die Bundesregierung sehen die geplanten Regelverschärfungen als entscheidenden Baustein für eine konsequentere europäische Asylpolitik mit mehr Abschiebungen.
  • Kritiker sehen in den Vorschlägen Scheinlösungen und befürchten, dass Grundrechte der Asylsuchenden verletzt werden könnten.
  • Deutschland will die Idee von Rückführungszentren in Drittstaaten mit vier anderen EU-Ländern vorantreiben.
  • Zusammen mit Griechenland, Österreich, Dänemark und den Niederlanden sei dafür bereits ein Fahrplan erarbeitet worden, hatte das Bundesinnenministerium vergangene Woche mitgeteilt.
  • Noch im März könnte die Verordnung final im gesamten EU-Parlament abgestimmt werden, bevor die Verhandlungen über Details zwischen Abgeordneten des Europaparlaments und EU-Staaten beginnen können.
  • Erst nach einer Einigung der beiden Seiten würde die Rechtsgrundlage in Kraft treten.