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Eisschnelllauf-Streit eskaliert: ARD weist Abmahnung der DESG zurück und hält Berichte für belegbar
Im Wirbel um angebliche Missstände bei der Deutschen Eisschnelllauf- und Shorttrack-Gemeinschaft wird die ARD nicht wie vom Verband gefordert eine Un…
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Fakten
- Die Abmahnung der DESG ist nach unserer Prüfung rechtlich unzulässig.
- Alle von der DESG angegriffenen Aussagen in unserer Berichterstattung sind wahr und belegbar.
- Der Deutsche Olympische Sportbund und Sport-Staatsministerin Christiane Schenderlein (CDU) hatten bereits angekündigt, die Vorgänge bei der DESG zu prüfen.
- Die Sanktionen der DESG gegen den Eisschnellläufer Fridtjof Petzold haben für Aufregung gesorgt.
- Der Startverbot für Petzold und dessen Status als Bundeskaderathlet sind vorläufig.
- Die Landesverbände hatten gefordert, die Sanktionen gegen Petzold mit sofortiger Wirkung zu beenden.
- Das Strafmaß sei unverhältnismäßig und verstoße gegen die Satzung der DESG.
- Die Vorgänge ab einem Medientermin nach Olympia hatten für Aufsehen gesorgt.
- Die Olympischen Winterspiele in Italien waren der Austragungsort dieser Vorgänge.
- Matthias Große, Präsident der DESG, hat zwei ARD-Journalisten mit einem Hausverbot belegt.